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#51 |
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Legende des Ödlands
Registriert seit: 12.08.04
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Alter: 31
Beiträge: 4.361
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immer schön kleinbeigeben
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#52 | |
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don't hassel the hoff
Registriert seit: 12.02.06
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Alter: 39
Beiträge: 1.348
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Zitat:
![]() Die Zollbeamten sind per Gesetz verpflichtet jede bekannt gewordene Straftat zu verfolgen, die Beschlagnahme bundesweit beschlagnahmter Medien ist die logische Konsequenz daraus ![]() Die Leute machen einfach nur ihren Job! Herr des Verfahrens ist mithin die Staatsanwaltschaft und einzig der Staatsanwalt entscheidet, ob die Hartboxen wieder ausgehändigt werden oder nicht! Auch keine so tolle Idee, die Scheiben sind sowohl Beweismittel als auch Tatmittel und Tatmittel unterliegen der Einziehung, was wiederum heißt, dass diese in jedem Fall vernichtet werden. Anstatt einen Haufen Kohle in einen Anwalt zu investieren, wäre es geschickter, die Hartboxen einfach im EU-Ausland neu zu bestellen. Im aller günstigsten Fall bekommt er die HB (ohne Inhalt!) vielleicht zurück, muß dafür aber die Hälfte der Gerichtskosten plus die eigenen Anwaltskosten übernehmen, mal definitiv kein guter Deal und dies wäre nur der günstigste Fall!
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#53 |
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Quizmaster From Hell
Registriert seit: 27.01.03
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Alter: 39
Beiträge: 12.209
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Ich glaube, hier unterschätzen einige die Kosten für so eine Prozedur, zumindest, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.
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![]() _________________________ "HANDCRAFTED BY THE SIXTEEN MEN OF TAIN!" Mitglied des 1. Offiziellen DTM-Clubs der Scotch Single Malt Whisky Liebhaber _________________________ Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere. |
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#54 |
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Registrierter Benutzer
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#55 | |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
Ort: Germanien
Beiträge: 4.704
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Zitat:
Kann sein, daß der Tatgegenstand bis zum Ende des Verfahrens sichergestellt wird, aber nach Abschluß des Verfahrens sollte es den Porsche wiedergeben. Analog zu den Hartboxen. Natürlich muß man dagegen vorgehen. Von alleine bekommt man die garantiert nicht zurück, wenn das Verfahren geschlossen wird. Ich denke, das Thema gehört zum Verwaltungsrecht, aber ich kann mich auch täuschen. Wernn man das Verfahren gewinnt, zahlt der Gegner seine eigenen Kosten und die Kosten, die man selbst hatte. |
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#56 |
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1. Akustikulierer
Registriert seit: 28.05.02
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Beiträge: 11.615
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Falsch, wenn du den Porsche so ausgerüstet hast, dass du die Drogen verstecken kannst, ist der sehr wohl auch weg.
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#57 | ||
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don't hassel the hoff
Registriert seit: 12.02.06
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Beiträge: 1.348
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Zitat:
![]() Die Wahrscheinlichkeit, dass man richtig um die Lampe fliegt sind eindeutig höher! Aber seit wann ist Drogenschmiggeln verboten ![]() Übrigens kann der Porsche garnicht sichergestellt werden, sondern wird im Strafverfahren beschlagnahmt ![]() Zitat:
![]() und wenn der Richter einen guten Tag hat ist er so oder so weg
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#58 | |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
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Zitat:
Als nix mit umgebauter Porsche. Dann wird der Porsche garantiert nicht beschlagnahmt. |
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#59 |
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G-Force AWT
Registriert seit: 28.04.11
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Alter: 44
Beiträge: 931
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einfach ,.wie mehrmals erwähnt,in österreich bestellen,klappt immer und sie haben genauso die perlen des jeweiligen generes,einfach einfach weil es so einfach ist,der, der neu, aber eigentlich alt ist
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#60 |
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G-Force AWT
Registriert seit: 28.04.11
Ort: Im Norden Deutschlands
Alter: 44
Beiträge: 931
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umgebauter porsche für drogenschmuggel?normaler 911 vollgestopft mit pillen, pulver,plunder,hallo erde,wiedereintritt in 27 sekunden,tony montana würde sich im grab umdrehen,corleone dazu und ihre geister werden euch jagen ,auf ewig,amen
verdammt warum war ich nicht früher hier,der, der noch nicht so oft hier war
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#61 | |
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don't hassel the hoff
Registriert seit: 12.02.06
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Alter: 39
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Zitat:
ABER....... wie so oft im richtigen Leben kommt es auf den Einzelfall an ![]() Wenn ein unbescholtener Bürger mit etwas Gras im Handschuhfach angetroffen wird, ist der Porsche sicher nicht weg, immerhin gilt bei uns der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gewahrt bleiben muss ![]() Wenn Scarface regelmäßig damit Drogen schmiggelt ist er aber wohl weg ![]() Aber zum Thema: Wer beschlagnahmte Filme aus dem nicht EU-Ausland einführen will, der hat sicher etwas falsch gemacht. Punkt.Aus.Ende. Ob die gesetzlichen Regelungen nun sinnvoll sind oder nicht spielt keine Rolle, die Spielregeln sind nun einmal so und nach diesen müssen wir uns richten. Also, Lehrgeld bezahlen, Abhaken, Filme in Österreich bestellen und gut ist ![]() Wenn man schon im nicht EU-Ausland bestellt, dann unter 22 Euro bleiben, dann guckt der Zoll in aller Regel nicht rein
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#62 |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
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#63 |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
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#64 |
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Visionär & Erlöser
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Und was soll das bringen?
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. MfG, KlausKinski Genie zu sein, bedeutet für mich, alles zu tun, was ich will. (Klaus Kinski) |
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#65 |
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Legende des Ödlands
Registriert seit: 12.08.04
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Viel besser wäre es, wenn mal ein Peter Jackson oder ein Sam Raimi sich finanziell an so einer Klage beteiligen - oder von Besuchen in Deutschland absehen würde, solange solche Zustände herrschen. "Tut mir Leid, Herr Jackson, ich wäre ja gerne zur HdR Premiere gekommen, aber ich saß wegen Braindead in U-Haft" ^^
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#66 |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
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#67 |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
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#68 |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: 27.07.04
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Beiträge: 1.119
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Mein Verfahren ist eingestellt, warte jetzt drauf, ob ich die Filme wieder bekomme...
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#69 | |
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Registrierter Benutzer
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Beiträge: 11
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Zitat:
Wir Warten immer noch. Ich habe ja bei denen mal angerufen, und ich sagte das ich die Covers wieder haben will, falls sie die DVDs behalten. Der Mann sagte ich wäre der erste, der Überhaupt die Covers wieder will, normal würden sich die Leute damit abfinden, und es gut sein lassen, aber er Schreibt es auf. Das ich die Covers wieder haben möchte, und er meinte das ich sie vielleicht bekommen kann. Ich bleibe dran und werde weiter berichten falls was Passiert. |
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#70 |
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Spion
Registriert seit: 03.07.03
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Cool, Das habe ich damals nicht gemacht, als mein Verfahren eingestellt wurde.
Aber bei mir waren es auch nur Amaray-Cover und keine schicken Hartboxen. ![]() Im Nachhinein ärgert mich das aber doch schon ein wenig. |
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#71 |
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Registrierter Benutzer
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So haben einen Brief bekommen, von der Staatsanwaltschaft. KL
Da wird das verfahren eingestellt, nur wenn ich auf die DVDs verzichte, natürlich habe ich bei denen angerufen. und habe gesagt das ich nicht damit einverstanden bin. Der Mann sagte kein Problem, dann sehen wir uns vor Gericht, ich darauf wenn sie mir die Hartboxen geben, dann können sie die Sache einstellen weil die ja nicht verboten sind. Er meinte ich wäre die einzige die je nach den Hardboxen gefragt hat, und er ist damit einverstanden. Er sagt dem Zoll Saarbrücken, das die mir die Boxen senden sollen, und damit wäre die Sache erledigt. Ich warte jetzt mal ab ob die Hardboxen kommen, und wie lange dies das nun dauert. Ich werde euch bescheid geben wenn die da sind. |
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#72 |
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Registrierter Benutzer
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Ich hätte dir gar nix davon wiedergegeben!
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#73 |
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Registrierter Benutzer
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Na das hört sich doch mal gar nicht so schlecht an, zumind. was die Boxen betrifft.
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#74 |
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Registrierter Benutzer
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#75 |
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Banned
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Nun ja so ganz einfach ist es aber mit der verfolgung von straftaten bei beschlagnahmten Titeln auch wieder nicht. Du darfst sie nicht verkaufen also weiter vertreiben aber der Besitz für den Privatgebrauch ist laut dem §131 nicht strafbar. Das wäre wohl auch ziemlich problematisch dies so umzusetzen was auch einige klagen mit sich führen würde die ganz bestimmt darauf hinauslaufen würden das man dieses Gesetz generäl prüfen würde ob es überhaupt Verfassungskonform ist. Und hier liegt der Hase im Pfeffer ! Ich glaube nicht das dieses Gesetz verfassungskonform ist. Es ist schwammig da gestellt und die begründungen für eine mögliche beschlagnahme sind schon recht kurios. Liest man sich diesen Gesetzes Text aufmerksam durch so fällt schnell auf das der Gesetzgeber Fiktion mit realität vermischt wenn nicht sogar gleich setzt. Da gestellte Gewalt wird mit realer Gewalt gleich gesetzt und das kann es ja ihrgendwo nicht sein. Jugendschutz muss sein aber nicht in dieser Form . Zumal in dem Gesetz nicht steht das dies aus Gründen des Jugendschutz angewendet wird. Man spricht dort von Grausamkeiten gegen Menschliche Charaktere oder von Charakteren die zwar als Monster da gestellt werden aber immer noch Menschliche Züge besitzen. Versteht ihr was ich meine ? Dieser Gesetzes Text ist so wackelig formuliert das man diesen mit ein wenig rechtlichen beistand bei BvG zufall bringen könnte.
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