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Vollständige Version anzeigen : Entkriminlisierung von Cannabiskonsum in deutschland


NewEnd
29.09.02, 23:03
Deutschland hat es geschafft!spd gibt grünen nach.Laut spiegel soll der besitz von 300 gramm und konsum straffrei bleiben,soll aber auf papieren weiter hin verboten bleiben.Bleib nur noch zu hoffen das es auch klappt-.- fuck

KillerkipferlW
29.09.02, 23:38
kaun i mir persönlich jo net vorstellen

Derrick
29.09.02, 23:44
Verdammt das will ich doch nicht hoffen!
Das ist ein Punkt aus der Liste an Gründen, warum man die Grünen nicht wählen sollte---

So bergab kanns doch auch nicht gehen, dass man in einem Land wohnt, wo es einfacher ist an Drogen zu kommen als an so manchen Film:( ...

NewEnd
29.09.02, 23:56
Ops meinte 30 gramm nicht 300 gramm:o

Liscom
30.09.02, 02:03
Pfft ich bin gegen Drogen

Alkohol ist keine Droge!

NewEnd
30.09.02, 12:14
Alkohol keine Droge?Was ist es denn?Muntermacher???

Blindguardian
30.09.02, 12:20
hhmm straffrei aber doch illegal?? *nichtverstehentut*

also ich bin für die legalisierung! Lieber kiffen als saufen!

Prankster
30.09.02, 14:32
dauert bestimmt auch nich mehr lange bis man das gras in drogerien bekommt...

ich persönlich bin zwar kein kiffer begrüße aber doch die (eventuelle) Legalisierung...

ich sauf auch lieber (obwohl ja saufen noch gefährlicher ist als kiffen)

naja wir werden sehn was drauß wird...




Bis denn

Blindguardian
30.09.02, 21:44
naja saufen ist gefährlicher als kiffen würd ich sagen, obwohl ich ja auch lieber trinke ;)

KillerkipferlW
01.10.02, 22:50
probierts mal mit schokolade *G* is legal und ungefährlich *ggggg* und vorallem wesentlich billiger!

Blindguardian
01.10.02, 23:34
aber macht dick :D

Nightmare
02.10.02, 06:16
Bei unsin der Schweiz dreht sich an jeder Ecke jemand eine Tüte,und in den Zügen wird geraucht was das zeug hält ohne Rücksicht auf andere:mad:


Nightmare

Ps. Ofiziell ist es noch Illegal aber die Bullen machen nichts mehr dagegen!

Prankster
02.10.02, 06:45
Original geschrieben von KillerkipferlW
probierts mal mit schokolade *G* is legal und ungefährlich *ggggg* und vorallem wesentlich billiger!

ähhmmm killerchen... wie soll ich sagen...

hanf Schokolade is auch nicht unbedingt legal und soo billig auch nicht:D




Bis denn:)

Blindguardian
02.10.02, 10:20
Original geschrieben von Nightmare
Bei unsin der Schweiz dreht sich an jeder Ecke jemand eine Tüte,und in den Zügen wird geraucht was das zeug hält ohne Rücksicht auf andere:mad:


Nightmare

Ps. Ofiziell ist es noch Illegal aber die Bullen machen nichts mehr dagegen!

naja rauchen tun sie auch ohne rücksicht auf andere! Genau so Pfeiffen rauchen oder was weiss ich.. stinkt alles übel ;)

Prankster
02.10.02, 15:40
es gibt aber auch taback,zigarren usw. die sehr geil duften:)




bis denn

Zico
02.10.02, 16:38
Original geschrieben von Derrick
Verdammt das will ich doch nicht hoffen!
Das ist ein Punkt aus der Liste an Gründen, warum man die Grünen nicht wählen sollte---

So bergab kanns doch auch nicht gehen, dass man in einem Land wohnt, wo es einfacher ist an Drogen zu kommen als an so manchen Film:( ...

Das sehe ich absolut genauso!!!

Nightmare
02.10.02, 19:20
Musste heute in Basel(Schweiz) eine Palette für einen Hanfladen ausliefern,deklariert war es als Gartenbauartikel!Als ich gefragt habe was in der Palette drin wäre,kam die Antwort vom Hanfladenbesitzer "Hanfsamen"!Der Clou dabe ist die Ware kommt von Deutschland:D



Nightmare

moonchild
02.10.02, 21:04
hanf is für mich nicht wirklich eine droge. aber :drinking: is besser!!

From_Hell_
01.11.02, 10:51
Ich finde es nicht so gut wenn Canabis legalisiert wird,da es nachher mit Heroin etc. weitergeht:mad:

Fluke667
01.11.02, 11:14
Also bei uns hier in Deutschland hat man keine solch großen probleme mit Drogen nicht mehr



Cannabis ist in Deutschland bereits zur hälfte erlaubt ...
Jedes Bundesland hat eine bestimmte menge die als eigene bedarf ( geringe menge ) gilt und damit bleibt man Straffrei .


Übersicht ueber die derzeitigen Einstellungsvoraussetzungen in verschiedenen deutschen Bundesländern:

(Nach Par. 31a des BtmG koennen unter bestimmten Umstaenden (Voraussetzungen) Strafverfahren eingestellt werden.)

Baden-Württemberg

Eine gewichtsmaessige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Oeffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert. Von gelegentlichem Eigenkonsum wird ausgegangen, wenn der Taeter im letzten Jahr nicht mit Drogen auffaellig geworden ist. Auf Wiederholungstaeter ist der Par. 31a des BtmG nicht anzuwenden. Oeffentliches Interesse wird grundsaetzlich aus generalpraeventiven Ueberlegungen heraus angenommen, insbesondere auch beim Konsum im Strafvollzug.

Bayern

Im Anwendungsbereich des Par. 31a BtmG wird immer auf die Umstaende des Einzelfalls abgestimmt, einen Einstellungsautomatismus gibt es nicht. Als gering kann eine Menge Cannabis von hoechsten 7 Gramm eingestuft werden. Gelegenheitskonsument ist nur, wer innerhalb des letzten Jahres nicht mit Drogen auffaellig geworden ist, bei anderen Wiederholungstaetern wird nicht eingestellt. Bezueglich der geringen Schuld und des oeffentlichen Interesses wird darauf abgestellt, ob Fremdgefaehrdung vorliegt.

Berlin

Die geringe Menge geht bis zu zwei Konsumeinheiten Cannabis, bzw. Marijuana (eien Konsumeinheit betraegt laut Rechtsprechung ca. zwei Gramm). Bei sechs bis 15 Gramm kann nach Umstaenden des Einzelfalls von Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld gering ist und keine Fremdgefaehrdung vorliegt. Geringe Schuld wird bei Wiederholungstaetern angenommen, wenn sechs Monate zwischen den Delikten liegen. Oeffentliches Interesse wird grundsaetzlich (jedenfalls bei harten Drogen) abgenommen, wenn Kinder oder nicht abhaengige Jugendliche verfuehrt werden.

Brandenburg

Als gering wird eine Menge Betaeubungsmittel angesehen, die bei etwa drei Gelegenheiten verbraucht werden kann; dies entspricht bei Cannabisprodukten etwa sechs Gramm. Eine Einstellung des Verfahrens ist auch bei Wiederholungstaetern moeglich. Oeffentliches Interesse wird nur angenommen, wenn die Gefahr besteht, dass durch das Verhalten des Beschuldigten Dritte erstmalig in Beruehrung kommen.

Bremen

Als gering wird eine Menge von sechs bis acht Gramm, im Einzelfall bis zu 10 Gramm Cannabis angesehen (Kokain bis zwei Gramm, Heroin bis ein Gramm). Die Einstellung des Verfahrens im Wiederholungsfall ist "nicht ausgeschlossen".

Hamburg

Eine geringe Menge zum Eigenverbrauch wird angenommen, wenn der Taeter nur soviel Haschisch bzw. Marijuana besitzt, wie in eine Streichholzschachtel passt; dies entspicht ca. 20 Gramm (ein Gramm Kokain, ein Gramm Heroin). Oeffentliches Interesse liegt vor, wenn "besonders sozialschaedigendes Verhalten" des Taeters anzunehmen ist (Gebrauch der Droge in einer Weise, die Verfuehrungswirkung auf nicht abhaengige Jugendliche oder Heranwachsende hat; ostentativer Gebrauch in der oeffentlichkeit; Konsum im Strafvollzug bedingt in der Regel kein oeffentliches Interesse).
Geringe Schuld wird bei nicht auszuschliessender BTM-Abhaengigkeit und bei nicht abhaengigen Erst- oder Zweittaetern angenommen.

Hessen

Eine geringe Menge wird bis zu 30 Gramm Haschisch oder Marijuana angenommen (Kokain, Amphetamine, Heroin jeweils ein Gramm). Bei konsumbezogener Begehungsweise sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen, wenn der Beschuldigte mit Mengen dieser Grenzwerte Umgang hatte.

Mecklenburg-Vorpommern

Es wird nach Einzelfallpruefung entschieden, ob das Verfahren eingestellt werden . Einstellungen erfolgten bisher lediglich in "wenigen besonders gelagerten Einzelfaellen, in denen die Beschuldigten nicht mehr als fuenf Gramm Haschisch in Besitz hatten".

Niedersachsen

Eine geringe Menge wird mit sechs Gramm angegeben, in Einzelfaellen kann auch bei einer Menge bis zu 15 Gramm Cannabis (Kokain, Heroin 0,5 Gramm) eingestellt werden. Oeffentliches Interesse an Verfolgung ist nur bei Fremdgefaehrdung gegeben.

Nordrhein-Westfalen

Die geringe Menge Haschisch oder Marijuana betraegt bis zu 10 Gramm (Kokain, Amphetamine, Heroin 0,5 Gramm) bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt. Bei nicht abhaengigen Taetern wird eine geringe Schuld bei Erst- und Zweittaetern angenommen; bei wiederholtem Antreffen mit BTM kommt eine Einstellung des Verfahrens nur bei Einzelfaellen in Betracht. Oeffentliches Interesse wird nur bei besonders sozialschaedigendem Verhalten angenommen (vgl. Hamburg). Allerdings liege beim Konsumverhalten von Strafgefangenen i.d.R. oeffentliches Interesse vor, so dass hier Strafverfolgung gegeben sei.
Die Polizei fuehrt eine Vernehmung durch, nimmt Waegung und Vortest des Betaeubungsmittels vor, fuehrt eine Erklaerung ueber die Einziehung von BTM und Konsumutensilien herbei und uebersendet diese Strafanzeige unmittelbar der Staatsanwaltschaft.

Rheinland-Pfalz

Eine geringe Menge wird bis zu 10 Gramm Cannabis angenommen (bzgl. anderer BTM wird im Einzelfall ueber die Einstellung entschieden. Grenzwerte liegen nicht vor). Eine Einstellung ist auch bei wiederholter Strafbegehung moeglich.
Solange der Taeter zum gelegentlichen Eigenverbrauch mit Cannabis umgeht, wird geringe, wird geringe Schuld als gegeben angesehen. Oeffentliches Interesse liegt lediglich bei Fremdgefaehrdung vor.

Polizeianweisungen: Wie Nordrhein-Westfalen; Durchsuchungen, kriminaltechnische Untersuchungen oder Zeugenvernehmungen sind in der Regel nicht notwendig.

Mit einer Bundesratsinitiative will Rheinland-Pfalz fuer eine bundeseinheitliche Regelung erreichen. Danach sollen Erwerb und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. (sic!)

Saarland

Aus dem Saarland ist nur bekannt, dass in drei bis sechs Konsumeinheiten bis zu 10 Gramm Cannabis als geringe Menge gewertet werden (Kokain und Heroin: zwei bis drei Konsumeinheiten).

Sachsen

Auf den Erlass von Richtlinien wurde verzichtet. Es sind jeweils Einzelfallentscheidungen zu treffen, wobei eine geringe Menge bei zwei, hoechstens drei Konsumeinheiten Haschisch bzw. Marijuana angenommen werden kann. Im Wiederholungsfall kommt ein absehen von Strafverfolgung nur in Betracht, wenn die Konsumenten nicht innerhalb einer Jahresfrist auffaellig geworden sind. Ein oeffentliches Interesse ist auf jeden Fall bei Fremdgefaehrdung gegeben.

Sachsen-Anhalt

Der Grenzwert, bis zu dem eine geringe Menge anzunehmen ist, wurde im Dezember 1994 auf sechs Gramm Haschisch oder Marijuana festgesetzt. BEI Konsum im Strafvollzug besteht oeffentliches Interesse.

Schleswig-Holstein

Eine geringe Menge Haschisch bzw. Marijuana wird bis zu einem Grenzwert von 30 Gramm Bruttogewicht angenommen (Kokain und Amphetamine: bis fuenf Gramm; Heroin bis zu einem Gramm). In der Regel besteht in Faellen, in denen sich konsumbezogene Handlungen auf eine solche geringe Menge Betaeubungsmittel beziehen, kein oeffentliches Interesse an Strafverfolgung (auch nicht bei Konsumverhaltensweisen Gefangener im Strafvollzug).
Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb auch in Wiederholungsfaellen von einer Verfolgung ab, solange nicht der Verdacht der Fremdgefaehrdung, bzw. des Handeltreibens besteht. Polizei: wie Rheinland-Pfalz auch wenn die beschuldigte Person die Herkunft des Betaeubungsmittels nicht preisgibt.

Thüringen

Hier wurden bislang keine Grenzwerte festgesetzt. Es besteht generell nicht die Absicht, den Verfolgungsdruck zu mindern, Die Voraussetzungen des Par. 31a BtmG werden bei harten Drogen wegen des engegenstehenden oeffentlichen Interesses grundsaetzlich verneint.

Fluke667
01.11.02, 11:21
Als Beispiel : Bei uns hier wenn man z.b. mit 2-7 gramm Haschisch rumläuft und die Polizei findet das , dann hat man keine probleme nicht die lassen den mit dem hasch dann im normalfall in ruhe ....


Die Gesetze unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland ....

In Hessen z.b. kann man mit bis zu 30 Gramm rumlaufen . Un dman bekommt keine bestrafung / verfolgung ....



Wie sind die gesetze in Österreich ?

Zico
01.11.02, 12:05
Armes Deutschland! Kiffen erlaubt, "böse" Filme zu sehen nicht.

QUO VADIS GERMANY ???

l.l.

From_Hell_
01.11.02, 13:00
Das wird sich sicher wieder ändern!Sobald die Amis in den Irak einmaschieren,wird die Hollywood-Maschinerie härtere Filme auf den Markt bringen!Alles können die Zensuristen auch nich zensieren:mad:

Zico
01.11.02, 13:04
Du machst Witze. ;) Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.

From_Hell_
01.11.02, 13:05
Sorry stimmt bin vom thema abgewichen;)

Fluke667
01.11.02, 13:59
Original geschrieben von Zico
Armes Deutschland! Kiffen erlaubt, "böse" Filme zu sehen nicht.

QUO VADIS GERMANY ???

l.l.


Ja völlig recht Filme sind verboten und Kiffen erlaubt ...

Ich kiffe auch einmal im Monat , aber wenn Kiffen schon halb legal ist sollte man auch Filme für alle Freigeben ...

KillerkipferlW
01.11.02, 15:26
naja, wär ja nicht so schlecht wenns legal wäre, dann weißt wenigstens was drin is in dem was du kaufst!

hanfschokolade????? liegt die gleich neben der milka und ich hab die immer übersehen?????????:D

Fluke667
01.11.02, 16:34
Original geschrieben von KillerkipferlW
naja, wär ja nicht so schlecht wenns legal wäre, dann weißt wenigstens was drin is in dem was du kaufst!

hanfschokolade????? liegt die gleich neben der milka und ich hab die immer übersehen?????????:D

wenns dann total Legal ist musst du dein Name ändern in "KillerKifferlW"


:D Fun

KillerkipferlW
01.11.02, 21:51
sportler rauchen nicht, trinken nicht und kiffen nicht *g*



:D +++

From_Hell_
01.11.02, 22:06
Aber Ficken dürfen Sportler,oder:rolleyes:

KillerkipferlW
01.11.02, 22:20
hehe ... das gleicht dann die restlichen verbote wieder aus :p

Fluke667
01.11.02, 22:25
Ich bin wohl der schlimmste mensch der welt , ich ficke meinen schatz , ich rauche meine LuckyStrike , und ich kiffe meine Joints....



nebenbei schaue ich mir noch Filme an die hier in Deutschland verboten sind ....


eigentlich sollte ich auf den Elektrischen Stuhl für meine ganzen Straftaten :D

From_Hell_
02.11.02, 10:37
Original geschrieben von Fluke667
Ich bin wohl der schlimmste mensch der welt , ich ficke meinen schatz , ich rauche meine LuckyStrike , und ich kiffe meine Joints....



nebenbei schaue ich mir noch Filme an die hier in Deutschland verboten sind ....


eigentlich sollte ich auf den Elektrischen Stuhl für meine ganzen Straftaten :D


Hehe...besser die Gaskammer:D

KillerkipferlW
02.11.02, 13:22
ich halte dir zugute dass du nicht trinkst *grins*

Fluke667
02.11.02, 17:24
nö trinken macht doof :D ich trinke höchstens alle 3 Monate was

Fluke667
02.11.02, 17:24
oder auch alle 3 Tage :D :D :D

Metaldidi
02.11.02, 19:21
Fluke ich finde das total intelligent dass du zugibst dass du kiffst!!! Weisst du...Polizisten können auch lesen.

Denk mal wegen so ner Scheisse könnte das FORUM geschlossen werden!!!

Fluke667
02.11.02, 20:19
Original geschrieben von Metaldidi
Fluke ich finde das total intelligent dass du zugibst dass du kiffst!!! Weisst du...Polizisten können auch lesen.

Denk mal wegen so ner Scheisse könnte das FORUM geschlossen werden!!!


das hat weniger was mit Intelligent zu tun .... ich denke eure gesetze sind anders

hmmm das haben schon mehr zugegeben hier , was heisst zugeben ... also zumindest ist es hier bei uns nicht strafbar wenn man sagt das man kifft und man sagt das man was hat ... aber wie ist das in Ö ? wird man schon verhaftet wenn man sagt das man was raucht ? wenn ja werd ich wohl meine Postings löschen ... wir haben hier bei uns 7 Gramm Eigendbedarf , die darf man ab 18 haben und die darf man rauchen ohne grosse Probleme mit der Polizei zu haben ... wir diskutieren ja praktisch nur darüber .... solange wir es nicht im Forum verkaufen oder anbieten sollte es auch nach dem Gesetz in Ö okay sein ...

bin ich damit richtig ?

Angel
02.11.02, 20:48
Original geschrieben von Blindguardian
aber [schokolade] macht dick :D
macht bier auch :p

KillerkipferlW
03.11.02, 02:33
ha!!!!! da stimm ich angel absolut zu !!!!!!

Blindguardian
03.11.02, 14:14
nana darum nur hochprozentiges :p

Fluke667
03.11.02, 14:23
Vodka :D

KillerkipferlW
04.11.02, 21:23
des erbrichst du dann gleich wieder, des kann sich nicht ansetzen oder wie?

Blindguardian
05.11.02, 20:25
ne aber wodka wird ja ganz anders hergstellt als bier

von wasser wird man auch nicht dick z.b. :)

und nebenbei mag ich gar nicht kotzen, find das dooof wenn man so viel säuft

Metaldidi
06.11.02, 18:08
Soviel sauf ich selten....aber Mist reden tu ich da schon ganz gern!!!

Blindguardian
06.11.02, 20:09
mist reden kann ich auch nüchtern :cool:

Metaldidi
07.11.02, 16:55
Tja ich auch aber besoffen ists noch viel schlimmer!!!

Blindguardian
07.11.02, 17:26
aber ner gewissen menge alk redt ich nicht mehr sehr viel :p

KillerkipferlW
07.11.02, 19:34
:D :D :D ein mann der zugibt dass er auch nüchtern scheiße redet lol - des zählt

Blindguardian
07.11.02, 23:19
naja man muss auch ehrlich sein auf dieser Welt.....

(und ich hab kein Problem damit, da ich auch weiss wie frauen sind :p)

KillerkipferlW
09.11.02, 00:10
ach ja du weißt, dass wir

gutaussehend (meistens), intelligent, liebenswürdig, geduldig, wissbegierig, fröhlich, gutherzig, begehrenswert, genügsam, großherzig, immer gut gelaunt, in den richtigen situationen unbezähmbar, rassig, charismatisch, zielbewusst, dynamisch, strebsam und einfach unersetzbar sind?

Blindguardian
09.11.02, 13:45
Original geschrieben von KillerkipferlW
ach ja du weißt, dass wir

gutaussehend (meistens), intelligent, liebenswürdig, geduldig, wissbegierig, fröhlich, gutherzig, begehrenswert, genügsam, großherzig, immer gut gelaunt, in den richtigen situationen unbezähmbar, rassig, charismatisch, zielbewusst, dynamisch, strebsam und einfach unersetzbar sind?

ja genau du hasts aufn Punkt gebracht :p :D -.- ---

Metaldidi
09.11.02, 15:52
Original geschrieben von KillerkipferlW
:D :D :D ein mann der zugibt dass er auch nüchtern scheiße redet lol - des zählt

Was eine Frau ja nie tun würde!!!

KillerkipferlW
10.11.02, 10:37
weil sie sonst die unwahrheit sprechen würde didi *ggggg*

Metaldidi
10.11.02, 13:46
? ? ? ? ? ? ?

Blindguardian
11.11.02, 14:41
Original geschrieben von KillerkipferlW
weil sie sonst die unwahrheit sprechen würde didi *ggggg*

also aus deinem satz sehe ich heraus dass frauen 24h, 7 Tage die woche NICHT nüchtern sind :D

Metaldidi
11.11.02, 19:28
-.- Blind -.-