Vollständige Version anzeigen : Beschlagnahmte Filme
silver-miata
04.03.04, 23:44
Jetzt mal ne Sau-blöde Frage.
Wie schaffen es die deutschen Beamten Freitag der 13 Teil 3 und 4 zu beschlagnahmen, die anderen aber nicht?
Finde nicht dass 3 und 4 "brutaler" sind als die anderen.
Der 4. Teil ist doch um einiges härter als die anderen Filme, irritierenderweise ist die beschlagnahmte Fassung aber auch um diese harten Szenen erleichtert und dennoch verboten wurden.
Über den 3. Teil lässt sich streiten, wahrscheinlich waren die zugekifften Hippies den Zensoren ein Dorn im Auge ;) Aber Freitag 3 kam ja damals im Gegensatz zum Nachfolger auch ungeschnitten raus.
Die Teile 5-9 wurden ja auch völlig zerschnippelt rausgebracht, das wär ja ein Armutszeugnis wenn man den Film auf eine FSK 18 Freigabe schneidet und er danach trotzdem noch verbotet wird.
Aber das wäre in Deutschland ja auch gar nicht so ungefähr siehe "Ein Zombie hing am Glockenseil", "Ein Toter hing am Glockenseil" und "Eine Leiche hing am Glockenseil" ... :D
Fehlte wirklich nur noch "Niemand hing am Glockenseil" :)
Ich schließe mich silver-miata an, bin auch nicht der Meinung, daß diese beiden Teile härter sind.
Aber erst bei Filmen wie Halloween 2, Das Böse und Geisterschiff der schwimmenden Leichen, wird einem die Willkür der Sittenwächter klar.
Die 16er Fassung von Das Böse enthält eine Szene, wegen der die 18er verboten wurde.
Und was ist bitte an Halloween 2 härter als z.B. an Teil 6?
Wenn man Wrong Turn und Dog Soldiers eine FSK 16 gibt, warum ist dann Geisterschiff verboten?
Ich denke, da hilft nur eine Klage aller betroffenen Labels.
Ich hab die Ausgabe 6/03 vom "Jugend Medien Schutz-Report". Leider hab ich meinen Scanner zur Zeit verliehen. Wenn ich ihn wieder habe, kann ich die Seiten mit den beschlagnahmten Filmen einscannen und ins Netz stellen.
Gruss
Fennie
was ist Halloween - The Story of Michael Myers
Original geschrieben von F-Soul
was ist Halloween - The Story of Michael Myers
Gute Frage! Folgende Infos gibts dazu:
Halloween - The Story of Michael Myers
Club-Video,
Vertrieb: Copyright by CCV Video
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 22.01.1999
Hmm, vielleicht eine Abart des Ersten? :kopfkratz
Obwohl ich mir das nicht so recht vorstellen kann...
Ich habe mal gehört, dass Teil 4 von "Freitag der 13." nur beschlagnahmt wurde, weil er am Anfang einen Rückblick auf den bereits beschlagnahmten 3. Teil zeigte.
??
Was ist mit :
Cannibal Holocaust
Bloodsucking Freaks
Faces of Gore
Pieces der Kettensägenkiller
Sind oder waren doch auch beschlagnahmt , oder ?
Nö, Cannibal Holocaust & Co sind nicht beschlagnahmt, zumindestens nicht als VHS-Tape. Ich ergänze einfach mal die beschlagnahmten DVD's.
@Jason: ich war mal so keck und hab deinen Beitrag oben in die Liste mit eingefügt. gruß Shadow
Original geschrieben von Jason2017
Beschlagnahmte DVDs nach Alphabet
Braindead Screen Power, AG Tiergarten,
Beschlagnahmebeschluß vom 16.07.2001
mhh von screen power gab es ne dvd fassung ? ich hab nur das tape ! weiss ich gar nichts von das es da ne dvd von gibt !
@Jason: ich war mal so keck und hab deinen Beitrag oben in die Liste mit eingefügt. gruß Shadow
Das nenn ich mal dreist :D
mhh von screen power gab es ne dvd fassung ? ich hab nur das tape ! weiss ich gar nichts von das es da ne dvd von gibt !
Hm, komisch ... in der Ofdb steht von einer Screen Power DVD auch nichts drin ... Weiß darüber vielleicht einer Bescheid?
Original geschrieben von F-Soul
was ist Halloween - The Story of Michael Myers
So, was länger währt wird endlich gut :D
Folgende Infos zu diesem Titel:
Halloween - The Story of Michael Myers beinhaltet Teil 1 und Teil 2 (immer noch geschnitten) auf einer Kassette. Halloween 2 von "MLA Video" ist in in der Rubrik ´Typischer-JMS-Schreibfehler´ einzuordnen. Das Tape kommt aus England, der Vertrieb heißt richtig "M. I. A. Video" und bietet ebenfalls Teil 1 und 2 als Zusammenschnitt.
Also trat CCV Video hier wohl offenbar nur als Distributor auf.
So viele Beschlagnahmungen :down:
Armes Deutschland!!!!!!!!!!!!!
Original geschrieben von Shadow
So, was länger währt wird endlich gut :D
Folgende Infos zu diesem Titel:
Halloween - The Story of Michael Myers beinhaltet Teil 1 und Teil 2 (immer noch geschnitten) auf einer Kassette. Halloween 2 von "MLA Video" ist in in der Rubrik ´Typischer-JMS-Schreibfehler´ einzuordnen. Das Tape kommt aus England, der Vertrieb heißt richtig "M. I. A. Video" und bietet ebenfalls Teil 1 und 2 als Zusammenschnitt.
Also trat CCV Video hier wohl offenbar nur als Distributor auf.
mhh wieso beschlagnahmt man zusammenschnitt aus 1) einem film der cut ist und 2) einen film der heuzutage das fsk 16 siegel bekommt ?
und wie kann man sich den zusammenschnitt vorstellen ? weisst du wie lang das tape is ?
Du musst natürlich zuerst bedenken, daß die Beschlagnahme 1991 erfolgte und nur noch "rechtlich aktiv" ist.
Ein Gesamtlauflänge liegt mir nicht vor. Die Beschlagnahme erfolgte allerdings aufgrund der Inhaltsgleichheit zum bereits beschlagnahmten Einzeltape von Halloween 2.
Geschnitten ist folgendes:
In der 55. Minute fehlt, wie die Spritze in die Schläfe der Krankenschwester eindringt. Der Schnitt beträgt knappe 2 Sekunden.
Die einzige logische Erklärung (wenn man bei AG Tiergarten überhaupt von Logik sprechen kann) für die Beschlagnahme ist die Szene, in der Myers eine Krankenschwester im siedenden Whirlpool kocht. Er hält ihr Gesicht unter Wasser, bis die Haut blubberig aussieht.
Dies erfüllt den Tatbestand des Paragraphen 131, wenngleich man solche Szenen heutztage in FSK16 Filmen schon härter sieht.
Dies ist nur eine Vermutung, ich kennen den Beschlagnahmebeschluß nicht. Betrachte ich mir aber den restlichen Film, der lang nicht mehr die Klasse des Ersten hat, scheint mir dies die einzige Szene zu sein, die in Frage kommt.
Bedenke: "Das Böse 1" wurde ja auch nur wegen einer minimal kurzen Szene komplett beschlagnahmt.
Meines Erachtens alles Alibibeschlagnahmungen um wieder ins Gespräch zu kommen und seinen kümmerlichen Posten zu rechtfertigen. Solche Kurzszenen herauszuschneiden wäre ein leichtes, aber da gibt man dem Verleiher gar nicht erst die Chance, sondern zieht gleich den ganzen Film ein. Hauptsache das dabei entstehende Rohr in der Hose bleibt hart :rolleyes:
kurze Ergänzung:
Riverplay von LP (Red Edition) wurde im März beschlagnahmt.
ja, danke. -.- Habs mit aufgenommen.
Seh grad, hier sind noch zwei Fragen offen :)
@Heros: korrekt. Die Beschlagnahme erfolgte, wie von dir richtig geschrieben, aufgrund der Rückblenden.
@F-Soul: Bei der Screen Power Fassung dürfte es sich um einen Fehler handeln. Von dieser Firma exisitert nur ein VHS-Band, aber keine DVD.
Denke Fehler wird es nicht sein.. auf irgendeiner ausländischen Fassung wird wohl irgendwo das wort screen power erscheinen und diese fassung ist verboten. nur welche das ist und ob screen power da drauf nur ein wort ist und nicht der hersteller weiß keiner genau...
könnte evtl diese fassung sein:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=18&vid=49591
Was ist mit :
Cannibal Holocaust
Bloodsucking Freaks
Faces of Gore
Pieces der Kettensägenkiller
Sind oder waren doch auch beschlagnahmt , oder ?
Pieces ist nicht beschlagnahmt die anderen schon z.B. Cannibal Holocaust als Astro Tape.
Was lustig ist, bevor Bloodsucking Freaks beschlagnahmt wurde stand der Film schon viele viele Jahre als Franzosen Kassette auf der Indizierungsliste. Da steht er noch.. legal erwerbbar....
Aber die ganze Liste ist ja unlogisch. Ich hab die beiden Toppic Tapes Ich spuck` auf dein Grab und Blood Angel. Der einzige Unterschied ist, das eine ist verboten, die andere Fassung noch nicht mal indiziert.
Ist schon lustig, das es auch beschlagnahmte Boots gibt wie die "sydikat des Grauens"-DVD!
ist syndikat (limited version) ein bootleg?
dann ist es sowieso die einzige fassung..
naja egal.
Gibt doch von dem Film noch die "Blue Underground" DVD mit dem Titel "Contraband".
Hab das grad auf DVD-indide im Legend-Forum gefunden:
25.04.04, 14:40:17 #1
Marcus Popescu
Captain Legend
Registrierungsdatum: 20.07.01
VERSUS von Polizei sichergestellt
Hallo,
wichtige Information:
Die Legend-DVD von VERSUS wurde am Freitag von der Polizei bei einer Videothekenkontrolle im Landkreis Traunstein (Bayern) sichergestellt. Klare Informationen sind wegen des Wochenendes noch nicht zu bekommen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um die Verleihfassung, die seinerzeit für Österreich und die Schweiz produziert wurde. Die Polizei hat uns ein Schreiben zukommen lassen, indem sie um Bestätigung bittet, dass der Film a) eine FSK-Freigabe hat und b) dass wir der Hersteller sind. Mehr ist noch nicht passiert, weitere Schritte werden demnächst aber folgen, wenn das AG sich der Sache angenommen hat. Ziemlich sicher ist jedoch, dass die Auswahl der "mitgenommenen" Titel in der betroffenen Videothek keinesfalls willkürlich, sondern im Gegenteil sehr, sehr zielsicher erfolgte und nur Filme betrifft, die von den Behörden sicherlich als "bedenklich" einzustufen sind. Außer VERSUS sind betroffen:
GUINEA PIG 2 & Making of (Mad Vision, vermutlich wohl das Bootleg)
ICHI THE KILLER (I-ON NEW MEDIA, Vertrieb NSM)
FANTOM KILLER (RAPTOR ENTERTAINMENT, Vertrieb NSM)
FANTOM KILLER 2 (RAPTOR ENTERTAINMENT, Vertrieb NSM)
BATTLE ROYALE (UNIVERSE LASER, also die HK-Disc)
Einen Einzugsbeschluß gibt es noch nicht. Wie gesagt, wir warten weiter ab, neue Informationen zur Sachlage später an dieser Stelle. Der Vertrieb aller nicht-FSK-geprüften VERSUS-Versionen wird vorerst eingestellt, eine Auflage der Doppel-DVD aus der ehemaligen Tinbox wird es NICHT mehr geben.
recht interessant.. mal sehen was in der neuen bpjm steht wenn die morgen erscheint.
Versus hat keine FSK, eine JK könnte ich mir aber gut vorstellen, warum nicht noch schnell prüfen lassen?
GUINEA PIG 2 auch nicht.
>ICHI THE KILLER (I-ON NEW MEDIA, Vertrieb NSM)
seit wann kommt der von I-ON, ich dachte der kommt von Raptor und hat auch keine Prüfungen durchlaufen.
>FANTOM KILLER (RAPTOR ENTERTAINMENT, Vertrieb NSM)
>FANTOM KILLER 2 (RAPTOR ENTERTAINMENT, Vertrieb NSM)
Hoffentlich kommt der dritte trotzdem noch.
>BATTLE ROYALE (UNIVERSE LASER, also die HK-Disc)
Der wurde zwar von der FSK und JK abgelehnt, hat aber dieses unabhängige Gutachten.
Solange aber noch nichts feststeht, mache ich mir keine Gedanken.
>ICHI THE KILLER (I-ON NEW MEDIA, Vertrieb NSM)
seit wann kommt der von I-ON, ich dachte der kommt von Raptor und hat auch keine Prüfungen durchlaufen.
Is schon richtig, daß der nicht I-On sondern von Raptor ist. Hab nur die mail vom Marcus Popescu rüberkopiert und er hat im anderen Thread ja auch gesagt, daß er die Anfrage so bekam und ins Forum gestellt hat.
neue BPJm-Liste ist da...
beschlagnahmt wurde nichts in diesen Monat!
Indiziert wurde Tanz der Teufel 1 - Astro (Tape)
TCM - Laser Paradise
beide werden strafrechtlich bedenklich eingestuft nach §131.
Kann mir einer sagen, aus welchen Gründen Tetsuo 2 beschlagnahmt wurde?
www.bpjm.com
da findest die beschlüsse
www.bpjm.com
da findest die beschlüsse
oh, habs grad entdeckt: indiziert > Entscheidungen
nur leider find ich nix über Tetsuo 2 :( Wäre noch interessant zu erfahren, warum der Film beschlagnahmt wurde, denn ich habe keinen Grund dafür gefunden. (Ist natürlich nicht der einzige Film, bei dem ich mir diese Frage stelle, wir kennen das Thema ja...)
Kann mir einer sagen, aus welchen Gründen Tetsuo 2 beschlagnahmt wurde?
das ist auch der harmloseste film den ich kenne... bin grad am überlegen, war da was außer die paar mutationen ?
Hm, ich glaube, evtl. die Szene mit den abgehackten Händen des toten Sohnes, die vom Mörder präsentiert werden.
Ist zwar eine Einstellung von ca. 2 Sek, wobei man zwar gar keine Gewalt sieht, könnte aber durchaus verdächtig sein :kopfkratz
Es gibt da auch eine Sequenz, wo eine Waffe beim Sex mit im Spiel ist..
Ach, spekulieren hin oder her, es ist zwecklos :mad2:
Hat von euch schon jemand die neue Liste für Mai? oder kommt die erst nächste woche?
Mich interessiert brennend ob dieses Monat DVD`s nach 131 verboten wurden...
*Overkill*
24.07.04, 04:08
Versus fehlt in der liste noch;)
*Overkill*
24.07.04, 04:09
Versus hat keine FSK, eine JK könnte ich mir aber gut vorstellen, warum nicht noch schnell prüfen lassen?
GUINEA PIG 2 auch nicht.
>ICHI THE KILLER (I-ON NEW MEDIA, Vertrieb NSM)
seit wann kommt der von I-ON, ich dachte der kommt von Raptor und hat auch keine Prüfungen durchlaufen.
>FANTOM KILLER (RAPTOR ENTERTAINMENT, Vertrieb NSM)
>FANTOM KILLER 2 (RAPTOR ENTERTAINMENT, Vertrieb NSM)
Hoffentlich kommt der dritte trotzdem noch.
>BATTLE ROYALE (UNIVERSE LASER, also die HK-Disc)
Der wurde zwar von der FSK und JK abgelehnt, hat aber dieses unabhängige Gutachten.
Solange aber noch nichts feststeht, mache ich mir keine Gedanken.
Ne KJ hat gerade mal die cut von Verusu bekommen :gun:
Er schreibt ja auch JK nicht KJ.
So viele Beschlagnahmungen :down:
Armes Deutschland!!!!!!!!!!!!!
Dem stimme ich voll zu
-.-
*Overkill*
04.08.04, 18:09
Er schreibt ja auch JK nicht KJ.
Ok sorry hab ich nich gesehn!!!!
Aber was is JK, hab irgentwie gedäschnis schwund??
PS: Muss an der Hitze heute liegen. :irre1: ??
Was zur hölle soll das duo 1+2 sein? dachte erst das böse aber das steht ja schon oben! und was bitte ist bruce lei intikam? dazu sagt die ofdb gar nichts
Aber die imdb :)
Guckst du hier (http://german.imdb.com/title/tt0165177/) -.-
Da weiß die OFDb aber auch was:
Im Würgegriff der roten Cobra (http://www.ofdb.de/view.php?page=film&fid=17864)
Zum Duo find ich immer noch nix...??
demnächst kommen wahrscheinlich wieder ein paar titel dazu, am do wurden einige titel sicher gestellt!
Zum Duo find ich immer noch nix...??
Ich habe die Filme wieder aus der Liste entfernt. Der Hintergrund ist zwar simpel, aber aufgrund der Thematik etwas schwerer herauszufinden.
Die Filme sind versehentlich auf der Liste der 131er gelandet. Dieser Fehler zog sich durch einige JMS-Reporte, bis er bemerkt und korrigiert wurde.
Die Filme Das Duo 1+2 sind aufgrund des §184 beschlagnahmt worden, da es sich um Pornos handelt.
demnächst kommen wahrscheinlich wieder ein paar titel dazu, am do wurden einige titel sicher gestellt!
Du meinst die SOI-Titel? Um welche soll es sich da eigentlich handeln?
Mir fällt bis auf Mutilation Man nicht ein SOI-Film ein, der wirklich hart wäre.
Aus aktuellem Anlass:
Übersicht beschlagnahmter Filme in Deutschland gem. §131 StGB
Nachfolgend eine Zusammenfassung der derzeit „verbotenen“ Filme. Stand: März 2004
Bei einigen fehlt der Beschluß. Wenn diesen jemand weiss, bitte posten, ich nehms dann mit auf.
Falls jemand einen Fehler entdeckt oder einen weiss, den ich vergessen habe, bitte auch posten!
Videofilme nach Alphabet
Absurd (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 01.02.1988, Az.-. 451 Gs 176/87)
American Scream (AG München, Einziehungsbeschluß vom 07.11.1990, Az.: 451 Ds 465 b Js 168001/89)
Ausflug in das Grauen (AG München, Beschluß vom 06.05.1986, Az.-. 451 Gs 24/86)
Ausgeburt der Hölle (AG München,Beschlagnahmebeschluß vom 22.10.1987, Az.-. 451 Gs 176/87)
Beautiful Girl Hunter
Best of Gesichter des Todes 1-3 (AG Wiesbaden vom 18.06.1993, Az.: 71 Gs - 6 Js 24180.0/92)
Beyond, The (AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 15.08.1995, Az.: 351 Gs 3788/95)
Blood Cult (AG München, Einziehungsbeschluß vom 14.03.1989, Az.- 451 Os 465 b Js 167613/88)
Blood Feast (AG Karlsruhe 20.01.2004 Az.: 31 Gs 134/04)
Bloody Moon
Boogey Man 2 (AG Dortmund, Beschluß vom 23.09.1985, Az.: 78 Gs 2407/85)
Böse, Das (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 8.5.1991, Az.- 451 Gs 54/91)
Braindead
Brennende Rache (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 14.04.1988, Az.: 451 Ds 66/87)
Bruce Lei Intikam – Würgerin der toten Cobra (AG Stuttgart, Beschlagnahmebeschluß vom 02.01.1992, Az.. b 34 Gs 4335/91)
Buio Omega
The Burning
Burning Moon (AG Fürstenfeldbruck, Beschlagnahme beschluß vom 05.05,1993, Az.: 5 Gs 217/93)
Cannibal Ferox
Cannibals (AG München, Beschlagnahmebeschiuß vom 30.11.1987, Az.: 451 Gs 199/87)
City of the living dead
Crying Fields (AG Bochum, Beschluß vom 22.01.1987, Az.: 64 Gs 291/87)
Dämonen II Original: Demoni (1988 AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 05.10.1988, Az.: 451 Gs 137/88)
Dawn of the Dead
Drive - Inn – Killer (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 16.12.1991, Az. -, 842 G s 119/91)
Day of the dead
Eaten Alive (AG Tiergarten, Beschiagnahmebeschiuß vom 15.08.1995, Az.: 351 Gs 3788/95)
Exzesse im Folterkeller (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 30.10.1986, 443 Gs 182/86)
Folterranch der gequälten Frauen (LG Köln, Beschluß vorn 21.01.1987, Az.: 102 Os 3/87)
Forke des Todes (AG Coesfe 1 d, Beschluß vom 26.06.1989. Az.: 3b Gs 314/89)
Frauen im Foltercamp (AG Frankfurt, Einziehungsbeschluß vom 0 1. 10. 1986, Az.- 50 Js 5359/86 - 931 Gs)
Freitag, der 13. - Das letzte Kapitel (AG Frankfurt, Beschlagnahmebeschiuß vom 22.06.1988, Az,: 50 Js 18727/88 50 Js 18573/88)
Fröhliche Weihnacht (AG München, Beschluß vom 27.04.1990, Az.: 443 Gs 77/90)
Geisterschiff der schwimmenden Leichen (1984 AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 26.01.1987, Az.: 443 Gs 8/87 465 b Js 173061/86)
Geisterstadt der Zombies (AG München, Beschluß vom 27.02.1986, Az.: 451 Gs 46/86)
Gesichter des Todes IV (AG Wiesbaden, Beschluß vom 22.06.1992, Az: 71 Gs - 6 Js 6806.0/91)
Gesichter des Todes V (AG Wiesbaden, Beschluß vom 01.09.1992, Az.- 71 Gs - 6 Js 15291.2/ 92)
Gesichter des Todes VI (AG Wiesbaden vom 18.06.1993 Allgemeiner Beschlagnahmebeschluß, Az.-. Gs - 6 Js 681.7/93)
Grim Reaper
Guinea Pig (AG Bochum, Beschlagnahmebeschluß vom 30.9. 1996, Az.- 64 Gs 3477/96)
Halloween 2 (AG Pforzheim, Einziehungsbeschluß vom 19.12.1990, Az.: 2 Gs 260/90)
Halloween - The Story of Michael Myers
Hand of Death, The (AG München, Beschluß vom 18.06.1990, Az.- 443 Os 466 b Js 171477/88)
Ich spuck' auf Dein Grab (LG München, Beschlagnahmebeschluß vom 21.08.1987, Az.: 15 Os 29/87)
Im Blutrausch des Satans (LG Köln, Beschluß vom 21.07.1987, Az.: 102 Os 4/87)
Jungfrau unter Kannibalen (1983 AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 22.01.1988, z.: 443 Gs 17/88)
Kettensägenmassaker (LG München 1, Beschluß vom 23.12.1985, Az.: 15 Os 34/85)
Lady Dracula (AG München, Beschluß vom 21.07.1986, Az.: 451 Gs 105/86)
Lebendig gefressen (AG München, Beschluß vom 19.09.1986, Az.: 443 Gs 181/86)
Li Wang - Story of Ricky
Living dead girl
Madhouse - Party des Schreckens (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 12.08.1991, Az.: 451 Gs 89/91)
Magnum Thunderbolt (AG München, Beschluß vom 11.03.1986, Az.: 451 Gs 34/86)
Man Eater (Der Menschenfresser) (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 03.03.1986, Az.: 443 Gs 20/86)
Mangiata Vivi (AG Pforzheim, Beschlagnahmebeschluß vom 08.07.1988)
Maniac (LG München, Beschluß vom 07.12.1983, Az. 127 b Js 4038/83)
Mask of Murder (AG München, Einziehungsbeschluß vom 11.04.1989, Az.: 443 Ds 465 b Js 172677/88)
Mondo Cannibale 3. Teil - Die Blonde Göttin (AG München, Einziehungsbeschluß vom 17.03.1988, Az.: 443 Ds 465 b Js 167412/87)
Muttertag (AG München vom 09.09.1985, Az.: 443 Ds 465 b Js 169226/84)
New York Ripper (AG München, Einziehungsbeschluß vom 06.04.1988, Az.: 451 Ds 465b Js 174719/86)
Night Life (AG Bochum, Einziehungsbeschluß. rechtskräftig seit 28.11.1990, Az.: 29 Cs/39 Js 1050/89)
Nightmare (AG Bielefeld, Beschluß vom 23.05.1984, Az.: 9 Gs 982/84)
Prison of dead - Mädchen schutzlos hinter Gittern (AG Paderborn, Beschluß vom 06.05.1988, Az.: 21 Gs 739/88)
Psycho-Killer (AG Bochum, Beschluß vom 25.01.1991. Az.: 64 Gs 379/91)
Rabid Grannies (AG München, Einziehungsbeschluß vom 31.10.1990, Az.: 451 Ds 465 b Js 163407/89)
Rache der Kannibalen (AG München, Beschluß vom 09,04.1987, Az.: 443 ds 465 b Js 70331/86)
Sado - Stoß das Tor zur Hölle auf (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 14.05.1987, Az.- 451 Gs 61/87)
Säge des Todes (AG Pforzheim, Beschluß vom 02.04.1986, Az.3 Gs 158/86)
Slaughterhouse (LG München I, Beschluß vom 22.02.1991, Az.- 20 Os 8/81)
Slaughterhouse Rock (AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 15.08.1995, Az.: 351 Gs 3788/95)
Slumber Party Massacre (AG München, Beschluß vom 17.04.1989)
Submissive Geishas (AG Duisburg-Ruhrort, Einziehungsbeschluß vom 14.03.1997, Az.: 2 Gs 30/97)
Syndikat des Grauens (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 26.06.1987, Az.: 443 Gs 77/87)
Tanz der Dämonen (AG Bochum, Beschlagnahmebeschluß vom 27.06.1991, Az.: 64 Gs 1894/91)
Tanz der Teufel (Einziehungsbeschluß vom 17.02.1985, Az.: 451 Ds 465 b is 166153/84 bestätigt durch Beschluß des LG München, vom 07.10.1985 einschl. Kinofilm, Az.: 12 Ns 465 Js 166153/84)
Tenebre - Der kalte Hauch des Todes (LG München 1, Beschlu0 vom 24.09.1987, Az.: 15 Os 31/87)
Terror at Tenkiller (AG München, Einziehungsbeschluß vom 14.03.1989 Az.: 451 Ds 465 b Js 167613/88)
Tetsuo II - Body Hammer (AG Frankfurt Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.1995 Az.: 80 Js 33945, 4/95 931 Gs)
Teufel tanzt weiter, Der (AG Coesfeld, Beschluß vom 26.06.1989, Az.: 3b Gs 314/89)
Todesmarsch der Bestien (AG Köln, Einziehungsbeschluß vom 08.07.1992, Az.: 503 Gs 143/91)
Toter hängt am Glockenseil, Ein (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 26.05.1988, Az.- 443 Cs 72/88 465 b is 163949/88)
Unbezwingbare Super Chan (AG München, Beschluß vom 06.05.1986, Az.: 451 Gs 47/86)
Und wieder ist Freitag der 13. (AG Frankfurt, Beschlagnahmebeschluß vom 22.06.1988, Az.: 50 Js 18727/88 - 50 Js 18573/88)
Verflucht zum Töten (AG Frankfurt, Beschluß vom 30.7.85 Az.: 50 Js 8849/85-931 Gs)
Viele Gesichter hat der Tod - Street Gang (AG Frankfurt, Beschluß Jul 1 '86 Az.: 50 Js 12375/86-931 Gs)
Virgins of hell (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 01.03.1989, Az.: 451 Gs 21/89)
Weiße Göttin der Kannibalen (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 26.11.1987 Az.: 451 Gs 193/87)
X-Ray, der erste Mord geschah am Valentinstag (1983 AG Pforzheim, Beschluß vom 04.06.1986, Az,: 3 Gs 247/86)
Zombie (AG Bochum, Einziehungsbeschluß vom 25.07.1991, Az.- 32 Ds 39 Js 275/91)
Zombie 2 - das letzte Kapitel (AG München, Beschluß vom 22.11.1990. Az.: 443 Gs 185/90)
Zombie hing am Glockenseil, Ein (AG München, Beschluß vom 11.07.1986, Az. - 443 G s 119/86)
Zombies - geschändete Frauen (AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 30.04.1986. Az.- 443 Gs 51/86)
Zombies unter Kannibalen (AG München, Einziehungsbeschluß vom 25.09.1986, Az.: 443 Ds 465 b Js 174971/85)
Zombie Holocaust
Beschlagnahmte DVDs nach Alphabet ergänzt durch Jason2017
Alcatraz Horror - In der Hölle der Dämonen E-M-S, AG Tiergarten Beschlagnahmebeschluß vom 13.08.2001
Antropophagus Laser Paradise, Astro Records & Filmworks,
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Antropophagus II Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Blood Feast CMV Laservision, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluss vom 20.01.2004
Bloodsucking Freaks Laser Paradise, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 27.06.2002
Böse I, Das Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Braindead engl. Originalfassung, Screen Power, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 10.05.2002
Braindead Laser Paradiese, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
Braindead Screen Power, AG Tiergarten,
Beschlagnahmebeschluß vom 16.07.2001
Cannibal Holocaust Astro Records & Filmworks,
AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
City of the Living Dead Astro Records & Filmworks,
AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
Day of the Dead Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Eaten Alive Laser Paradies, Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Fröhliche Weihnacht N.C.M. Niederlande, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Gates of Hell Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Halloween II AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Jungfrau unter Kannibalen Digital World, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Make Them Die Slowly Astro Records & Filmworks, Beschlagnahmebeschluß vom 13.08.2001
Maniac Digital World, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
Muttertag Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Night of the living dead - Die Rückkehr der Untoten Anchor Bay Entertainment,
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 09.05.2000
Nightmare Concert Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Riverplay LaserParadise RedEdition, beschlagnahmt 03/2004
Rückkehr der Zombies CMV Laservision, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 27.02.2003
Sado - Stoss mir das Tor zur Hölle auf CMV Laservision,
AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluss vom 20.01.2004
Slaughterhouse Original-Version mit deutschen Untertiteln,
Screen Power Home, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Slave of the Cannibal God – Weiße Göttin der Kannibalen
Astro Records & Filmworks, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 21.10.2002
Splatter University
Astro Records & Filmworks, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 21.10.2002
Syndikat des Grauens Uncut Version – Limitierte Sonderauflage, Cinestampo, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Tanz der Teufel Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
The Beyond Digital World, Astro Records & Filmworks, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
The Mountain of the Cannibal God
Astro Records & Filmworks, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
The New York Ripper Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Twitch of the Death Nerve – Bay of Blood Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 27.08.2003
Zombie 3 Laser Paradise, AG Karlsruhe, Beschlagnahmebeschluß vom 17.10.2002
Zombie – Dawn of the Dead Digital World,
Astro Records & Filmworks, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Zombie Holocaust Dragon Film Entertainment, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 26.04.2002
Die Liste ist wierklich gut:
ABER: Brennende Rache und The Burnning ist der gleiche Film
City of the living Dead sowie ein Toter hängt am Glockenseil ist der gleiche Film wie ein Zombie hing am Glockenseil
Ansonsten ist die Liste sehr gut gemacht.
PS: Ist Suspiria nich Beschlagnahmt?
BALOR†
Daywalker87
14.11.04, 19:56
Nein Suspiria ist nur indiziert
Doomhammer
14.11.04, 21:42
ich dachte auch, dass Texas Chainsaw Massacre 2+3 auch beschlagnahmt sind. Falls dem nicht so ist, warum erscheinen die nicht mal offiziell? :(
Das ist doch der totale Schwachsinn!
Einerseits soll das "eine" Europa mit gleichen Gesetzen her. Auf der anderen Seite hat Deutschland sein eigenes Gesetz wenn es um Filme geht.
Gut. Ich mein dass alle Film mit einem FSK 16 freigegeben werden wie in den Niederlanden ist bestimmt auch nicht gut, aber es gibt ein paar Filme die man miteinander vergleicht und nur denkt:" Verdammt! Die Szene is ja mal sau übel! Und der ist ab 16 Freigegeben?"
Vergleichen wir mal Zombie - Dawn of the Dead mit Shaun of the Dead.
DotD steht auf dem Index und das eigentlich auch mit Recht. Und Shaun of the Dead (hab leider nur die Englische DVD gesehen) ist in Deutschland ab 16 frei! Wenn der Film genauso in die Kinos kommt wie auf der englischen DVD, dann kann ich nur sagen:"Womit ist das FSK 16 gerechtfertigt?"
Der eine Kerl der bei Shaun of the Dead von den Zombies zerlegt wird. Das ist auf keinen Fall sanfter wie bei DotD! Wenn nicht sogar noch etwas härter.
Jetzt muss ich aber doch nochmal was nachfragen:
Indiziert = Für den Film darf nicht geworben werden und darf nur "unter der Ladentheke", also auf Anfrage, verkauft werden. Und das nur mit Vorlegen des Ausweises.
Verboten = Film darf überhaupt nicht verkauft werden.
Das stimmt soweit! oder? Ist schon so lange her dass ich mich darüber informiert habe.
Und zu was gehört beschlagnahmen?
Verboten = Film darf überhaupt nicht verkauft werden.
Das stimmt soweit! oder? Ist schon so lange her dass ich mich darüber informiert habe.
Und zu was gehört beschlagnahmen?
Beschlagnahmt / Eingezogen ist dasselbe wie verboten
Beschlagnahmt = Privatbesitz erlaubt (darf dennoch eingezogen werden) Kein Handel mit diesen Titeln erlaubt, titel die im versand sind oder noch im geschäft werden mitgenommen und vernichet.
Eingezogen = Nochmal ne Stufe weiter, das Masterband wird zudem noch vernichet
onkelpsycho
27.12.04, 22:53
Eingezogen = Nochmal ne Stufe weiter, das Masterband wird zudem noch vernichet
Eigentlich n Witz, das sowas geht... Wenn mal ein freundlicher Staatsvertreter in sonst einer Form in mein Regal gucken würde und sagt: Sooo, das nehm ich jetzt mal mit...
Ich glaub ich würd den mal fragen ob er se noch alle hat... Wenn der auch nur seine Finger auf meine DVDs legt, dann sind se ab... :megagrin:
Ich hab doch kein ander waffel, die sollen die Dinger mitnehmen bei Raubkopierern und diesem Gesocks und nicht meine originalen DVDs, egal ob die jetzt beschlagnahmt, eingezogen oder sonstwas sind. Selbst wenn ich einen Film hätte der so schlecht, böse, brutal und abartig wäre, das grüne Dämonen in den Himmel entweichen wenn man das Amaray aufmacht und der mit Weihwasser und einem Kruzifix in die Hölle zurückgetrieben werden müsste, selbst dann würde das keinen angehn was ich für Filme hab... :rolleyes: ;)
Beschlagnahmt = Privatbesitz erlaubt (darf dennoch eingezogen werden) Die in Klammern stehende Behauptung wird durch permanente Wiederholung auch nicht wahrer.
Bitte nenn mir eine juristische Quelle dafür. (Paragraphen und jeweilige Absätze die einen Einzug von beschlagnahmten, nicht pornografischem oder strafrechtlich relevanten Titeln bei privaten, nicht handelnden Personen erlauben oder gar vorschreiben. )
Ich begreife einfach nicht was das mit den Beschlagnahmungen soll!! Ich kann dazu nur sagen---! Bringt doch nix. Wenn man will kommt man an die Sachen eh ran (ich natürlich nicht;)).
Noch eins von diesen tollen Beispielen:): Warum beschlagnahmen die Das Böse 1, aber 3 nicht obwohl der jawohl der brutalste ist??? Bescheuert!
[QUOTE=BBS13126] Wenn man will kommt man an die Sachen eh ran QUOTE]
Da muss ich ihm Recht geben! Ich kauf mir die DVDs für viel Geld im Laden und dann manche auch noch cut, weil es die bei uns nur cut (im Sinne vin r-rated) auf DVD gibt bzw. nur uncut auf Video. Und wer kauft sich heut noch Videos?
So wie die Grundschulkinder heutzutage schon vor dem Computer abgehen könnten die sich doch mit den ganzen Tauschbörsen ohne Probleme die Filme runterladen und das uncut! Da ist es ja für die mit z.B. 12 Jahren viel leichter an die Filme ran zu kommen.
Das ist einfach: :wall !
Liste aktualisiert (DotD - LaserParadise); Beschluß von 2001
Zitat an dieser Stelle des Users doofmen von Inside:
"Beschlagnahmebeschluß v. 16.08.2001. Das zeigt mal wieder wie aktuell die Informationen im BPJM-Report sind. Da muß man sich mal wieder fragen wieviel noch beschlagnnahmt ist und nur nicht veröffentlicht wurde."
In der Tat... :eek:
Soll sich nur um eine Korrektur handeln. War wohl versehentlich unter Videos eingetragen.
Liste aktualisiert (DotD - LaserParadise); Beschluß von 2001
Zitat an dieser Stelle des Users doofmen von Inside:
"Beschlagnahmebeschluß v. 16.08.2001. Das zeigt mal wieder wie aktuell die Informationen im BPJM-Report sind. Da muß man sich mal wieder fragen wieviel noch beschlagnnahmt ist und nur nicht veröffentlicht wurde."
In der Tat... :eek:
Also mir macht des nix, wenn sie Filme beschlagnahmen und das nicht veröffentlichen. Dann hat man auch Jahre später noch darauf Zugriff. :megagrin:
-->Blunt<--
03.02.05, 20:21
Evil Dead 2 hat der Zoll einmal von mir beschlagnahmt. Aber ich habs mir einfach nochmal bestellt und es ist durchgekommen.
DemonKnight
03.02.05, 20:33
Die vergessen aber auch immer wieder, oder immer noch (??), das sie dadurch super Werbung für die Filme machen. Denn viele suchen ja gerade beschlagnahmte Sachen!!
Ja der JMS-Report ist das beste Lexikon des unterschlagenen Films. :megagrin:
The_Terminator
26.02.05, 20:00
Ist Last House on the Left denn nicht auch beschlagnahmt (XT-Video 2 DVD Version)??
Die vergessen aber auch immer wieder, oder immer noch (??), das sie dadurch super Werbung für die Filme machen. Denn viele suchen ja gerade beschlagnahmte Sachen!!
Echt ? So Leute gibt´s ?
Wie unanständig ! :megagrin: :megagrin: ;)
Bei www.bpjm.com (http://www.bpjm.com) kann man nachlesen was verboten isi.:mad: :mad:
Mal ne Frage zum beschlagnahmten DotD von LP :
Ich nehme mal schwer an, daß es einer aus der Red Edition ist (?), aber weiß vielleicht jemand, welcher ? Der mit 116 min oder "Die weltweit längste Fassung" mit 156 min ?
Das dürfte die 116 min Fassung sein, da die 156min Fassung von Astro ist :) .
Hab das Thema jetzt mal geteilt und die Liste separiert. Vier neue Filme sind bei den DVD dazugekommen (AG Tiergarten hatte mal wieder nix zu tun... :rolleyes: ).
Da die Geschichte mit Freitag der 13. Teil 8 nicht in trockenen Tüchern ist, bzw. noch kein Aktenzeichen vorliegt, ist er momentan nicht auf der Liste.
Hausmeister
10.05.05, 17:21
Was Freitag Teil.8 angeht:
Hallo, habe mal beim Production Manager von Paramount Torsten Nobst angefragt, was es mit einer angeblichen Beschlagnahmung auf sich hat und folgende Antwort bekommen. Ich zitiere wörtlich:
[...] es handelt sich hier um eine falsche Aussage, der Film ist nicht beschlagnahmt!
Die Kripo München hat den Film lediglich der BPJS vorgelegt , welche Inhaltsgleichheit mit der alten VHS Version feststellte.
Der Titel ist immer noch indiziert, jedoch nicht beschlagnahmt.
Quelle: http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=42620
Gruß GoRy
Dacht ichs mir doch, das da mal wieder vorschnell geschossen wurde...
Das dürfte die 116 min Fassung sein, da die 156min Fassung von Astro ist :) .
.
Also ich hab gerade nochmal nachgeschaut und kann auf der langen Fassung nirgends ein Astro Logo finden. Weder auf dem Cover, noch auf der DVD selbst. Nur Laser Paradise überall.
?? ?? ??
Die Liste wurde soeben in den Videodaten aktualisiert. Neu hinzugefügt wurden die Spalten LD (für die Jüngeren: das sind schallplattengroße, silberner Scheiben (vgl. Schallplatte: ca. 30cm großer, kreisförmiger Tonträger; analog; früher aus Schellack, dann meist aus Bagellit) ) :D :D , sowie Kinofilme und CD-ROM.
Ganz herzlichen Dank an dieser Stelle an Grünling32 für die Mühe, die offenen Videodaten zu ergänzen; ganz zu schweigen vom Zusammentragen des Restes ! -.- -.-
Zum Thema beschlagnahmte LD von Texas Chainsaw Massacre 2 :
Bei der in der Liste angegebenen LD handelt es sich um eine Scheibe mit jap. oder cantonesischen Untertiteln. Ferner ist auch die Ld von Elite Entertainment beschlagnahmt. Es sind also insgesamt 2 LD´s von TCM 2.
Besonders stolz bin ich auf die Elite Entertainment LD´s von TCM 2 und Maniac. Die habe ich beide mit Original Autogramm von Tom Savini drauf.
:megagrin: :megagrin: :megagrin:
Listenupdate !!
Meine Lieblingsarschgeigen vom AG Tiergarten haben mal wieder zugeschlagen http://www.forum-lounge.de/images/smilies/wut.gif .
14 ! (in Worten: VIERZEHN) Beschlagnahmebeschlüsse an einem Tag http://www.forum-lounge.de/images/smilies/doof.gif .
Wenn die bloß bei wirklich wichtigen Sachen auch so einen Enthusiamus an den Tag legen würden.... http://www.forum-lounge.de/images/smilies/ohmann.gif
<!-- / message --><!-- sig -->
Meine Lieblingsarschgeigen vom AG Tiergarten haben mal wieder zugeschlagen http://www.forum-lounge.de/images/smilies/wut.gif .
14 ! (in Worten: VIERZEHN) Beschlagnahmebeschlüsse an einem Tag http://www.forum-lounge.de/images/smilies/doof.gif .
Wenn die bloß bei wirklich wichtigen Sachen auch so einen Enthusiamus an den Tag legen würden.... http://www.forum-lounge.de/images/smilies/ohmann.gif
<!-- / message --><!-- sig -->
die haben bestimmt keine anderen Hobbies, ausser den Fans die Stimmung zu versauen...
Oder die haben ganz böse Frauen daheim, wo'se neimals randürfen.....
Egal, das sind schon arme Scweine, leider müssen die Fans darunter leiden.
Aber es gibt ja andere Länder, andere Sitten :megagrin:
Soviel zum Thema überlastete Gerichte. Weißt Du zufällig welche Filme es diesmal getroffen hat ?
Mal sehen, ob ich die einzeln zusammenfieseln kann :D .
Alle Beschlagnahmebeschlüsse wurden an einem einzigen Tag verfasst:
Burning Revenge
Fredag den 13 Del 4
Friday the 13th - the final chapter
Die Hölle der lebenden Toten
Ich spuck auf dein Grab
Leichenhaus der lebenden Toten / Invasion der Zombies / Let sleeping corpses lie
Man Eater (Nocturne)
Sado
Die Säge des Todes
Shogun´s Sadism
Tanz der Dämonen
Der unbezwingbare Super Chan
X-Ray, der erste Mord geschah am Valentinstag
Ein Zombie hing am Glockenseil
Und welche 14 sind das? wo steht das?Listenupdate !!
Meine Lieblingsarschgeigen vom AG Tiergarten haben mal wieder zugeschlagen http://www.forum-lounge.de/images/smilies/wut.gif .
14 ! (in Worten: VIERZEHN) Beschlagnahmebeschlüsse an einem Tag http://www.forum-lounge.de/images/smilies/doof.gif .
Wenn die bloß bei wirklich wichtigen Sachen auch so einen Enthusiamus an den Tag legen würden.... http://www.forum-lounge.de/images/smilies/ohmann.gif
<!-- / message --><!-- sig -->
Die 14 ein post über dir....
Die Komplette Liste ist einen thread tiefer hier im Forum.
Die 14: ein post über dir....
Die Komplette Liste ist einen thread tiefer hier im Forum.
Ok danke für die Auflistung. Ist ja wirklich mal wieder peinlich was sie beschlagnahmt haben, wobei ein Großteil ja schon zum xten mal auf der Liste steht, nur halt von anderen Firmen denke ich mal. Leichenhaus der lebenden Toten könnte man nun wirklich mal langsam ab 16 freigeben, da ist die Beschlagnahme ja sowas von sinnig. Wobei alle Anderen auch nicht wirklich die kriterien erfüllen, da ist Winnetou genauso brutal, wo am Ende der Bösewicht aufgespießt wird.
Ah sorry die liste stand vorhin als ich schrieb noch nicht da :( lag wohl am server e bissel langsam :D Die 14 ein post über dir....
Die Komplette Liste ist einen thread tiefer hier im Forum.
Einerseits freuts mich ja. Bis auf den schwedischen Freitag 4 hab ich alle .
Andererseits isses aber auch verdammt traurig, was da schon wieder abgeht. Die Richter, die diesen Quatsch zu verantworten haben, sind definitiv reif für die Klapse.
Guck dir mal die Leute an, die die Filme verbieten.
Soviel zum thema Meinungsfreiheit, ich werd dieses Jahr 30 (aaaaahhhhhhhh) und darf noch nicht mal schauen was ich will, also wenn das nicht affig ist.........
Alt du schon bist :megagrin: aber eins mit der macht do noch nicht wirst.
Vergesse nie was früher du gelernt. :applaus1: aah es bissle Spaß am Morge muß sein
hab ja gehört du bist e Science-Fiction Fan :D
Guck dir mal die Leute an, die die Filme verbieten.
Soviel zum thema Meinungsfreiheit, ich werd dieses Jahr 30 (aaaaahhhhhhhh) und darf noch nicht mal schauen was ich will, also wenn das nicht affig ist.........
Alt du schon bist :megagrin: aber eins mit der macht do noch nicht wirst.
Vergesse nie was früher du gelernt. :applaus1: aah es bissle Spaß am Morge muß sein
hab ja gehört du bist e Science-Fiction Fan :D
Alt aber bezahlt :megagrin: Die Macht ist dennoch stark in mir....
Jep, SciFi ist klase, guck mal in unserem Classic-Scifi thread bei film allgemein.
Wollen erreichen, das die SciFi'ler ein eigenes forum bekommen
Mal sehen, ob ich die einzeln zusammenfieseln kann :D .
Alle Beschlagnahmebeschlüsse wurden an einem einzigen Tag verfasst:
Burning Revenge
Fredag den 13 Del 4
Friday the 13th - the final chapter
Die Hölle der lebenden Toten
Ich spuck auf dein Grab
Leichenhaus der lebenden Toten / Invasion der Zombies / Let sleeping corpses lie
Man Eater (Nocturne)
Sado
Die Säge des Todes
Shogun´s Sadism
Tanz der Dämonen
Der unbezwingbare Super Chan
X-Ray, der erste Mord geschah am Valentinstag
Ein Zombie hing am Glockenseil
Gut, kein Riverplay und Cradle of Fear dabei. ;)
Aber warum beschlagnahmen die immer so alte Filme, die technisch schon längst veraltet sind. Da gehören eher solche Sachen wie Subconscious Cruelty (http://www.dtm.at/vbulletin/showthread.php?t=17747) drauf. Aber ich wills mal net so laut raus schreien.
Wenn ich sowas schon lese,
Da gehören eher solche Sachen wie Subconscious Cruelty (http://www.dtm.at/vbulletin/showthread.php?t=17747) drauf. Aber ich wills mal net so laut raus schreien.
stellen sich mir die Haare auf.
Nichts, aber auch gar nichts an fiktiven Filmen gehört verboten. Das Wort "verbieten" sollte einfach aus dem Duden gestrichen werden. Wie oft dieses Scheißwort verwendet wird, ohne daß sich einer Gedanken macht, was es eigentlich bedeutet und was man dadurch verursachen kann.
Für mich das Unwort, seit es die deutsche Sprache gibt!
Das Wort "verbieten" sollte einfach
verboten werden. :megagrin:
Gut, kein Riverplay und Cradle of Fear dabei. ;)
Riverplay steht schon länger auf der Liste der beschlagnahmten Filme.
Mal was anderes:
Habe heute mit einiger Verspätung den JMS-Report 2/05 bekommen.
In der Liste der beschlagnahmungen sind einige Filme jetzt grau unterlegt.
Darüber steht der Spruch: "Grau unterlegte Einträge kennzeichnen Beschlüße, die älter als 10 Jahre und damit verjährt sind."
Was kann man darunter jetzt verstehen ?? ?? ??
Daß die jetzt wieder erlaubt sind, wage ich mal ganz schwer zu bezweifeln.
Dazu mal ein Auszug aus einem Brief den ich vor einer Weile von der BPjM bekommen habe:
...bei dem von Ihnen erwähnten Film "Blutgericht in Texas" handelt es sich wohl um einen Alternativtitel des indizierten und seinerzeit beschlagnahmten Films "Ketten-Sägen-Massaker". Die Beschlagnahme dieser Filme liegt zum Teil 10 Jahre zurück und unterliegt damit der Verjährung. Ob aufgrund des Inhaltes neue Beschlagnahmebeschlüsse ergehen, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ich möchte Sie insoweit darauf verweisen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden...
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Corinna Bochmann
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Rochusstrasse 10, 53123 Bonn
Postfach 14 01 65, 53056 Bonn
Also ich würde daraus eindeutig lesen das Beschlagnahmungen nach 10 Jahren verjähren und damit verfallen, wenn sie nicht neu ausgesprochen werden. So wie Indizierungen nach 25 Jahren verfallen.
Also das würd mich jetzt aber auch mal genauer interessieren.
Wenn das wahr wäre, müßten einige von der Liste fliegen....
Weiss jemand etwas genaueres oder hat eine juristische Quelle?
Dann könnte man doch daraus folgern, daß die Nachbeschlagnahmungen einiger älterer Titel nicht rechtens sind.
Da könnte doch der Gargi mit Medialog mal reinstochern.
Ping Pong Yuen
21.06.05, 21:01
Hat mal jemand genauere Informationen über nicht-gelistete Beschlagnahmungen?
ich weiß nur von
Basket Case - Der unheimliche Zwilling
AG Landau, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
AG Neuwied, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
(Zentrale Steuerung vom LKA Mainz und Zentralstele Hamburg)
Die Nacht der reitenden Leichen
AG München, bundesweit beschlagnahmt 1986 (Az. nicht bekannt)
Das Geisterschiff der reitenden Leichen
AG Landau, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
AG Neuwied, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
(Gesteuert vom LKA Mainz und Zentralstelle Hamburg)
Turm der lebenden Leichen
???
Hexen bis auf's Blut gequält
VMP, München
AG München, bundesweit beschlagnahmt 1986 (Az. unbekannt)
Die Rückkehr der reitenden Leichen
???
Vielleicht könnte man vom LKA Mainz oder der Zentralstelle Hamburg einige Informationen einholen.
ugo-piazza
28.06.05, 18:41
Hat mal jemand genauere Informationen über nicht-gelistete Beschlagnahmungen?
ich weiß nur von
Basket Case - Der unheimliche Zwilling
AG Landau, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
AG Neuwied, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
(Zentrale Steuerung vom LKA Mainz und Zentralstele Hamburg)
Die Nacht der reitenden Leichen
AG München, bundesweit beschlagnahmt 1986 (Az. nicht bekannt)
Das Geisterschiff der reitenden Leichen
AG Landau, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
AG Neuwied, bundesweit beschlagnahmt Oktober 1986
(Gesteuert vom LKA Mainz und Zentralstelle Hamburg)
Turm der lebenden Leichen
???
Hexen bis auf's Blut gequält
VMP, München
AG München, bundesweit beschlagnahmt 1986 (Az. unbekannt)
Die Rückkehr der reitenden Leichen
???
Vielleicht könnte man vom LKA Mainz oder der Zentralstelle Hamburg einige Informationen einholen.
Geisterschiff ist ganz normal gelistet als beschlagnahmt vom AG München.
Bei den anderen beiden "reitenden Leichen" ist im Verlauf des "Astro"-Verfahrens vom Gutachter Rudolf Stefen (ehemaliger BPS-Chef) festgestellt worden, dass kein strafbarer Inhalt vorliegt.
Bezüglich der Verjährung der Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse gab es bereits letztes Jahr einen Aufsatz im BPjM-Aktuell.
Bezüglich der Verjährung der Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse gab es bereits letztes Jahr einen Aufsatz im BPjM-Aktuell.
Kannst du mal grob sagen, um was es da ging ? Habe meine alten BPjM leider schon alle entsorgt.
Danke schonmal.
ugo-piazza
29.06.05, 18:07
Kannst du mal grob sagen, um was es da ging ? Habe meine alten BPjM leider schon alle entsorgt.
Danke schonmal.
ungefähr steht da das (ich kopier einfach mal mein Posting, das ich in einem anderen Forum gemacht habe):
Bekanntlich erlöschen nach dem neuen Jugendschutzgesetz Indizierungen nach 25 Jahren, so dass in diesem Jahr die ersten Tapes aus der Liste fallen.
Nun werden im Index auch die "verbotenen" Titel geführt und der Aufsatz befasst sich im Grundsatz mit der Frage, wann bzw. ob überhaupt die verbotenen Titel vom INDEX zu streichen sind.
Zur Klärung dieser Frage wird die Frage aufgeworfen, ob Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse verjähren. Dies wird vom Generalbundesanwalt und der überwiegenden Mehrheit der Zentralstellenleiter der Länder anhand der Vorschriften des StGB bejaht. (Warum ist da eigentlich noch nie ein findiger Anwalt drauf gekommen?)
Beschlagnahmebeschlüsse verjähren nach 3 Jahren, Einziehungsbeschlüsse nach 10 Jahren. Damit wären die ganzen Beschlüsse aus den 80ern längst verjährt und die entsprechenden Kassetten dürften wieder gehandelt werden. Da die Indizierung bei Beschlagnahme/Einziehung automatisch kraft Gesetzes erfolgt, liegen auch die Voraussetzung für einen Verbleib auf dem Index nicht mehr vor.
Allerdings könnte ein erneutes Indizierungsverfahren durchgeführt werden, um das Tape wieder zurück auf den Index zu setzen.
Außerdem können die Kassetten trotz Verfolgungsverjährung in einem objektiven Einziehungsverfahren nach § 76a StGB eingezogen werden.
Das ist in Kürze zusammengefasst der Inhalt des Artikels, wie ich ihn nach 5maligem lesen verstanden habe
(aber ich kann damit auch völlig daneben liegen, bin ja kein Jurist...)
Den Herrschaften vom AG Tiergarten war mal wieder etwas langweilig im Juni und so erfreuen uns die stockkonservativen Staatsanwälte um Herrn F. mal wieder mit einem neuen Reigen munterer Beschlagnahmen :emb:.
Anthropophagus 2 (Blood Edition)
Beyond the Darkness aka. "Sado" (Italian Shock)
Bloody Moon - Die Säge des Teufels (Lisa Film)
City of the living dead aka. "Paura" (EC Entertainment)
Day of the dead (XT)
Dead Alive/Braindead (Blood Edition)
Emanuelle and the last cannibals (Italian Shock)
Die Rache der Kannibalen (Laser Paradise)
The Beyond (EC Entertainment)
The Burning (Vipco)
Der New York Ripper (Blood Edition)
The Evil Dead (CMV)
Virus - Die Hölle der lebenden Toten (Cine Club)
Zombie 3 aka. "Rückkehr der Zombies" (Italian Shock)
danke an Coogan für Veröffentlichung.
Diesmal hatten sie´s wohl mehr auf die Inhaltsgleicheit abgesehen. Die Herrschaften werden wohl langsam faul :rolleyes:.
Soviel also zum Thema "Verjährung". Willst du die Fristen umgehen, beschlagnahmst du einfach eine inhaltsgleiche Fassung neu und bumms, schon gelten die anderen als weiter eingezogen.
Wenn sich die bloß mit der selben juristischen Trickserei mal wirklicher Verbrechen annehmen würden, von denen es (nicht nur) in Berlin sicher genug gibt. Aber darüber zu schwadronieren ist wohl echt müßig.... :mad:
Tja in Deutschland ist man sich der Traditionen bewusst und man hält an ihnen fest. Mal sehen, wann wieder ein paar Bücher verbrannt werden.
Dellamorte-Dellamore
12.07.05, 23:21
Mhm welche Bücher könnten dafür in Frage kommen...?
Das StGB.....:applaus1:, den einen oder anderen "Wachturm",
die gute alte Bibel...den Koran.. GZSZ-Magazin,...
Hat noch jemand Ideen?
Ping Pong Yuen
13.07.05, 20:28
Mhm welche Bücher könnten dafür in Frage kommen...?
Das StGB.....:applaus1:, den einen oder anderen "Wachturm",
die gute alte Bibel...den Koran.. GZSZ-Magazin,...
Hat noch jemand Ideen?
Die Angst sitzt neben dir, Hölle auf Erden... :D
Jackattack
15.07.05, 18:03
Solange da irgendwelche Futzis sitzen die vom Film nicht viel Ahnung haben wird´s net besser.
ungefähr steht da das (ich kopier einfach mal mein Posting, das ich in einem anderen Forum gemacht habe):
Bekanntlich erlöschen nach dem neuen Jugendschutzgesetz Indizierungen nach 25 Jahren, so dass in diesem Jahr die ersten Tapes aus der Liste fallen.
Nun werden im Index auch die "verbotenen" Titel geführt und der Aufsatz befasst sich im Grundsatz mit der Frage, wann bzw. ob überhaupt die verbotenen Titel vom INDEX zu streichen sind.
Zur Klärung dieser Frage wird die Frage aufgeworfen, ob Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse verjähren. Dies wird vom Generalbundesanwalt und der überwiegenden Mehrheit der Zentralstellenleiter der Länder anhand der Vorschriften des StGB bejaht. (Warum ist da eigentlich noch nie ein findiger Anwalt drauf gekommen?)
Beschlagnahmebeschlüsse verjähren nach 3 Jahren, Einziehungsbeschlüsse nach 10 Jahren. Damit wären die ganzen Beschlüsse aus den 80ern längst verjährt und die entsprechenden Kassetten dürften wieder gehandelt werden. Da die Indizierung bei Beschlagnahme/Einziehung automatisch kraft Gesetzes erfolgt, liegen auch die Voraussetzung für einen Verbleib auf dem Index nicht mehr vor.
Allerdings könnte ein erneutes Indizierungsverfahren durchgeführt werden, um das Tape wieder zurück auf den Index zu setzen.
Außerdem können die Kassetten trotz Verfolgungsverjährung in einem objektiven Einziehungsverfahren nach § 76a StGB eingezogen werden.
Das ist in Kürze zusammengefasst der Inhalt des Artikels, wie ich ihn nach 5maligem lesen verstanden habe
(aber ich kann damit auch völlig daneben liegen, bin ja kein Jurist...)
Das mit der Verjährung ist ja echt cool. Eigentlich eine gute Sache. Findige Rechteinhaber sollten die Filme schnell raushauen, wenn die Verjährung erfolgt ist, damit wir mal wieder ein paar neue Perlen auf DVD haben.
Gruenling32
16.07.05, 09:11
Das mit der Verjährung ist ja echt cool. Eigentlich eine gute Sache. Findige Rechteinhaber sollten die Filme schnell raushauen, wenn die Verjährung erfolgt ist, damit wir mal wieder ein paar neue Perlen auf DVD haben.
Die meisten werden sich trotzdem nicht an die Filme rantrauen, denn die könnten ja wieder verboten werden. Nach dem Motto einmal verboten - immer verboten. TdT/TCM usw. z.b. sind ja mittlerweile (fast) harmlos und trotzdem werden sie weiter beschlagnahmt.
ugo-piazza
16.07.05, 10:12
Das mit der Verjährung ist ja echt cool. Eigentlich eine gute Sache. Findige Rechteinhaber sollten die Filme schnell raushauen, wenn die Verjährung erfolgt ist, damit wir mal wieder ein paar neue Perlen auf DVD haben.
Viele Filme sind doch meines Wissens auf DVD rausgebracht worden, zum Teil in diversesten Auflagen.
Man sollte auch nicht vergessen, dass die verjährten Altbeschlüsse sich ja nur auf eine bestimmte Auflage beziehen (z.B. "Die Geisterstadt der Zombies von VMP Video), alle später beschlagnahmten Versionen auf VHS oder DVD sind von der Verjährung nicht mit erfasst.
Der Inhalt verstößt ja auch weiterhin gegen § 131. Es sei denn, ein mutiger Richter entscheidet mal anders...
Ping Pong Yuen
16.07.05, 15:19
Das die Beschlüsse jetzt verjährt sind, heißt ja nicht, dass die Filme nicht mehr beschlagnahmt sind. Es bedeutet nur, dass für den Herausgeber der Originalvideos keine strafrechtliche Relevanz mehr besteht. Das schützt neue Anbieter nicht vor Strafe.
Hat vielleicht schon jemand die Juli-Liste ?
Gibts neue "erfreuliche" Nachrichten ?
Habe die Juli Liste jetzt und es gibt mal ganz was neues:
"Der Beschlagnahmebeschluß bezüglich der Videofilme...
-Action in Leather
-Anal-Phabeten
-bei Makeba
-Die Bestrafung
-Black Master
-Black Power
-Clubsekt
-Hunting in Leather
-Leather Climax
-Leather Games
-Leather Passions
-Leather Magic
-Leather Lessons
-Leather Trap
-Der Lederbaron
-Magnifique
-Schwarze Gier
-Slave Wedding
-Surprise in Leather
-Torture in Leather
-Wunderkerze
cd-Videofilm....... Beschlagnahmebeschluß vom 15.09.1986.......
wurde laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg (Az.: 17 Js 24/86) am 16.06.2005 AUFGEHOBEN.
Sind zwar alles Pornofilme, aber wenn sie da jetzt anfangen, die Verbote aufzuheben, stehen die Chancen Vielleicht nicht schlecht, daß evtl. auch mal der eine oder andere Horrorfilm auch wieder freigegeben wird (Träumen darf man ja noch). Gerade z.B. Das Geisterschiff der schw. Leichen ist ja wohl echt harmlos.
Gruenling32
16.08.05, 20:07
Die heben Beschlagnahmte Filme mal auf ? - Geiiiiiil. Ob Horrorfilme die nächste Zeit kommen bezweifel ich, ich hoffe ich irre mich gewaltig smokin
Gewaltig
sagte ich :kugel:
ugo-piazza
16.08.05, 21:04
Habe die Juli Liste jetzt und es gibt mal ganz was neues:
"Der Beschlagnahmebeschluß bezüglich der Videofilme...
-Action in Leather
-Anal-Phabeten
-bei Makeba
-Die Bestrafung
-Black Master
-Black Power
-Clubsekt
-Hunting in Leather
-Leather Climax
-Leather Games
-Leather Passions
-Leather Magic
-Leather Lessons
-Leather Trap
-Der Lederbaron
-Magnifique
-Schwarze Gier
-Slave Wedding
-Surprise in Leather
-Torture in Leather
-Wunderkerze
cd-Videofilm....... Beschlagnahmebeschluß vom 15.09.1986.......
wurde laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg (Az.: 17 Js 24/86) am 16.06.2005 AUFGEHOBEN.
Sind zwar alles Pornofilme, aber wenn sie da jetzt anfangen, die Verbote aufzuheben, stehen die Chancen Vielleicht nicht schlecht, daß evtl. auch mal der eine oder andere Horrorfilm auch wieder freigegeben wird (Träumen darf man ja noch). Gerade z.B. Das Geisterschiff der schw. Leichen ist ja wohl echt harmlos.
Das ganze gab's in den 90ern schon mal, als das AG Wesel die Beschlagnahme einiger Pornos von DBM nach 10 Jahren wieder aufhob.
Ich träume ja auch davon, dass man einige 131er wieder loseisen könnte. Wenn überhaupt, dürfte aber allenfalls die Aufhebung der alten Beschlüsse aus den 80ern (die ja bereits verjährt sind) drin sein. Dann wären zumindest die alten Tapes wieder frei...
Warum die Beschlagnahme der Pornos aufgehoben wurde, wollte mir die Staatsanwaltschaft Duisburg jedoch nicht mitteilen, da ein berechtigtes Interesse hierfür nicht erkennbar sei.:wall
Wenn, dann käme man wahrscheinlich sowieso nur mit Filmen durch, die seit ihrer ersten Beschlagnahmung damals kein zweites mal beschlagnahmt wurden.
"Verflucht zum töten" zum Beispiel. Da gibts ja noch keine DVD.(glaube ich)
Bei "Maniac" wurden ja auch danach andere Fassungen/Medien beschlagnahmt. Folglich ist die alte Version auch inhaltsgleich mit der neueren Version, die beschlagnahmt wurde. Da wird man wohl vergeblich auf eine Freigabe warten.
Trotzdem ist es irgendwie komisch,dass Filme,die schon alleine erkennbar durch den Titel eindeutig unter den § 184 III StGB fallen,freigegeben werden....vor allem wieso der Vertrieb Geld ausgegeben hat für eine Neuprüfung,die Teile werden doch gar nicht mehr hergestellt.
In den letzten Monaten hat das AG Tiergarten ja mit mindestens 20 DVDs pro Monat ordentlich zugegriffen bei den 131ern,sind bald alle damals beschlagnahmten Filme auf VHS abgedeckt.
Nur scheint es eh ewig zu dauern,bis die August-Beschlagnahmen bekannt stehen,der Monat ist nämlich schon seit einer Woche vorbei und immer noch steht nix bekannt.
Komisch isses nicht, eher unlogisch, denn daß bei dieser "Institution" gar keine Logik existiert, ist ja wohl jedem klar.
Die August News sind im Horror Forum.
Mich wundert allerdings, daß der BPjS-Report in letzter Zeit immer später rauskommt. Letztes Jahr hatte ich mein Exemplar meist in der Mitte des Monats immer. Zur Zeit kann ich froh sein, wenn ich am Monatsende was zum Lesen habe. Bei dem Preis, das das Teil kostet könnte man etwas mehr pünktlichkeit erwarten. Es ist zwar gerade Sommerloch, aber das geht schon das ganze Jahr so.
Und ich dachte,dass der dieses Mal so spät rauskommt,weil die noch verspätet was prüfen oder so und dann sind es ja diesmal echt sehr wenig Indizierungen gewesen,vielleicht kommt da noch was nach,wie schon im Horror-Forum geschrieben.
Bisher stehen nur ein paar Titel fest,nichtmal welche auf [A] und welche auf [B] gewandert sind.
CineMaster
02.12.05, 17:49
Cannibals (AG München, Beschlagnahmebeschiuß vom 30.11.1987, Az.: 451 Gs 199/87)
mich würde mal interessieren - welche Kassette damit gemeint ist ??
Es handelt sich um "Mondo Cannibale 3 - Die blonde Göttin"
Wurde von UFA VIdeo Gmbh, München unter dem Titel "Cannibals" auf den Markt gebracht. :)
CineMaster
02.12.05, 19:15
jep, shadow - hab das auch gehört..
nur..
UfA Chef hat immer bestritten ein solches Tape jemals in seinem Katalog gehabt zu haben..
jetzt sag blos Du hast n Link wo man das cover sehen könnte
das wär was..
;)
wenns echt wär..
ugo-piazza
02.12.05, 19:34
Es handelt sich um "Mondo Cannibale 3 - Die blonde Göttin"
Wurde von UFA VIdeo Gmbh, München unter dem Titel "Cannibals" auf den Markt gebracht. :)
Ich bezweifle, dass diese Fassung tatsächlich veröffentlicht wurde, die wäre nämlich irgendwann mal irgendwo aufgetaucht.
Ich vermute, dass es sich um eine Vorabbeschlagnahme gehandelt hat. Das gab es ja bei der 3. Schnittfassung von "Tanz der Teufel" auch. Das BVerfG hat ja erst später entschieden, dass derartige Vorabbeschlagnahmungen nicht zulässig sind.
CineMaster
02.12.05, 19:59
Vorabbeschlagnahme ?
wat den das ?
p.s. in der ofdb wird erwähnt das mondo cani 2 aus Gr (cannibals VCI) gemeint sei ..
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=2456&vid=9917
ob das stimmt - ist ne andere Sache ..
ugo-piazza
03.12.05, 02:00
Vorabbeschlagnahme ?
wat den das ?
Was soll das schon sein? Eine (unzulässige) Beschlagnahme vor Veröffentlichung!
CineMaster
03.12.05, 10:40
und wie soll bitteschön sowas gehen?
wie kann man einen Titel beschlagnahmen der noch nicht offiziell erschienen ist?
klingt irgendwie einläuchtend ...
Schon am Antrag scheittert sowas!
filmimperator
19.12.05, 11:35
Sagt mal, kann es sein, dass Freitag, der 13. Teil 8 (Todesfalle Manhattan) mittlerweile auch beschlagnahmt wurde? Und dabei ist zumindest in Deutschland beinahe jeder Teil der Reihe schon in der kürzeren R-rated Fassung erschienen...
ugo-piazza
19.12.05, 14:45
Sagt mal, kann es sein, dass Freitag, der 13. Teil 8 (Todesfalle Manhattan) mittlerweile auch beschlagnahmt wurde?
Nö.
Da wir seid Mai 2006 einen neuen 131-Kandidaten begrüssen dürfen, die Rede ist von JAPANESE HELL, würde mich interessieren ob ihr die Beschlagnahme nachvolziehen könnt.
Und Wie ist der Film was den Splatter- und Menschenverachtungsgehalt angeht im vergleich zu FSK-Freigegebenen Filmen wie z.B. Hostel oder Hills have Eyes (evtl. Unrated) ?
ugo-piazza
27.07.06, 18:59
und wie soll bitteschön sowas gehen?
wie kann man einen Titel beschlagnahmen der noch nicht offiziell erschienen ist?
klingt irgendwie einläuchtend ...
Schon am Antrag scheittert sowas!
Es soll (bzw. DARF!) ja eben nicht gehen!
Aber Tatsache ist, dass zumindest im Fall "Tanz der Teufel" die 3. geschnittene Fassung, die der FSK zur Prüfung vorgelegt wurde, von dort aus in die Hände der Staatsanwaltschaft kam, und zwar eben VOR Veröffentlichung!
Das war eben allerdings verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html
Aber so könnte es im Fall "Cannibals" auch gelaufen sein.
PS: Nach der Auslegung des § 131 durch das Verfassungsgericht dürften m.E. viele Beschlüsse nicht haltbar sein.
Was heisst das jetzt genau wenn Filme beschlagtnahmt wurden:
Vertrieb verboten ist mir schon klar, ist aber der Besitz dieser Filme auch Strafbar oder wie????
Was heisst das jetzt genau wenn Filme beschlagtnahmt wurden:
Vertrieb verboten ist mir schon klar, ist aber der Besitz dieser Filme auch Strafbar oder wie????
Der Tausch und Verkauf ist strafbar.
Der Kauf und der private Besitz jedoch nicht (es sei denn man hängt diesen Film öffentlich aus oder macht Werbung dafür etc.)
ugo-piazza
28.07.06, 13:35
Der Kauf und der private Besitz jedoch nicht (es sei denn man hängt diesen Film öffentlich aus oder macht Werbung dafür etc.)
Right!
Der Tausch und Verkauf ist strafbar.
Nö, das kann man so pauschal eben nicht sagen. Nicht der VERKAUF, sondern die VERBREITUNG ist strafbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
Und zumindest das OLG Hamm hält den reinen Verkauf nicht für strafbar, sofern nicht der Käufer mit der Absicht der Weiterverbreitung kauft.
Das Urteil gab es bei medienzensur.de als PDF, die Seite scheint aber momentan nicht erreichbar zu sein:(
Dies hier war jedenfalls die URL:
http://www.medienzensur.de/seite/gesetze/pdf/UrteilHamm.pdf
Nö, das kann man so pauschal eben nicht sagen. Nicht der VERKAUF, sondern die VERBREITUNG ist strafbar.
Ist das nicht das gleiche ??
Gruenling32
28.07.06, 15:17
'Ne verbreitung ist ein Verkauf, Tausch, Verleih, Schenkung....
ugo-piazza
28.07.06, 16:22
Ist das nicht das gleiche ??
Eben nicht! Achtung: Juristendeutsch folgt! (Zitat aus der OLG Hamm Entscheidung)
"Der Begriff des Verbreitens ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt. Insoweit nimmt der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 - (...) Bezug. Danach setzt ein Verbreiten im Sinne von § 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB voraus, daß die Schrift ihrer Substanz nach und damit körperlich einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird. Für die Kettenverbreitung ist anerkannt, daß die Weitergabe eines Einzelexemplars an eine bestimmte Person ausreicht, wenn dies in der Absicht erfolgt, daß ein größerer Personenkreis nacheinander in dessen Besitz und damit den "Genuß" der Benutzung kommen kann.
Vorliegend ist jedoch zu beachten, daß der Tatbestand des § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB die Absicht der Verbreitung oder des Ermöglichens einer Verbreitung durch Dritte verlangt ("um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen"). Für das bestehen eines derartigen qualifizierten Vorsatzes bestehen nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis jedoch keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. Es ist nach der Aktenlage zwar davon auszugehen, daß er die Filme etc. an besteimmte Einzelkunden verkauft hat, was aber den Tatbestand noch nicht erfüllt. Anhaltspunkte dafür, daß es dem Angeschuldigten auf eine Weitergabe der jeweiligen Filme durch seine Kunden an weitere Personen ankam, bestehen nicht. Eine derartige Absicht liegt nach Ansicht des Senats sogar fern."
Der Link zum Urteil scheint gerade mal wieder zu funzen:
http://www.medienzensur.de/seite/gesetze/pdf/UrteilHamm.pdf
Sollte man mal in Ruhe lesen und auf sich wirken lassen.
Diese bpjm Seite ist ja gerade nicht erreichbar. Hat vielleicht jemand eine andere aktuelle seite, aud´f der man sich über neue Beschlagnahmungen informieren kann ? Sofern es welche gibt, dieseS Jahr ist ja eh tote Hose, was das anbelangt.
Wie verhält es sich eigentlich mit VIRGINS OF HELL?
Der Film ist beschlagnahmt, die DVD aber nicht?!
Ist das richtig, oder ist die DVD ebenfalls beschlagnahmt?
anti
Wie verhält es sich eigentlich mit VIRGINS OF HELL?
Der Film ist beschlagnahmt, die DVD aber nicht?!
Ist das richtig, oder ist die DVD ebenfalls beschlagnahmt?
anti
Nein - nur die VHS ist beschlagnahmt.
Beschlagnahme und Einziehungen betreffen immer nur ein bestimmtes Medium, eines genau zu definierenden Labels.
Der Begriff der Inhaltsgleichheit zieht zwar eine automatische Indizierung nach sich - aber keine automatische Beschlagnahme.
Gruss
BadDog
Nein - nur die VHS ist beschlagnahmt.
Beschlagnahme und Einziehungen betreffen immer nur ein bestimmtes Medium, eines genau zu definierenden Labels.
Der Begriff der Inhaltsgleichheit zieht zwar eine automatische Indizierung nach sich - aber keine automatische Beschlagnahme.
Gruss
BadDog
Ok...Danke!
Aber kommt dann sicher noch, weil die DVD ja noch relativ neu ist :emb:
Auf der Liste hier im Forum muß noch die DVD JAPANESE HELL von Cult Movies Entertainment hinzugefügt werden.
Beschlagnahmt 31.05.2006 (laut OFDb)
anti
Hat denn immer noch keiner irgendwelche neuen Infos zu eventuellen neuen Beschlagnahmungen ?
Hab mal grob bei Google gesucht, aber irgendwie nix gefunden.
ugo-piazza
24.01.07, 19:34
Hat denn immer noch keiner irgendwelche neuen Infos zu eventuellen neuen Beschlagnahmungen ?
Hab mal grob bei Google gesucht, aber irgendwie nix gefunden.
?? Willst du unbedingt neue Beschlagnahmungen haben?:eek:
Will halt nur auf dem laufenden bleiben. Und wenn eine DVD beschlagnahmt wird isses mir eigentlich Wurscht, solange ich sie schon habe.
grinsender-joe
24.01.07, 20:44
sexbox, § 184
und
daddys little girl = das letzte Verbot nach § 184
egoexmachina
14.02.07, 18:08
sexbox, § 184
und
daddys little girl = das letzte Verbot nach § 184b
Als Kinderpornographie beschlagnahmt!!!
egoexmachina
14.02.07, 21:00
§ 184b
Daddy's litle Girl - Leisure time
http://img165.imageshack.us/img165/2017/dlgox5.jpg http://img103.imageshack.us/img103/1043/dlgox5rw5.jpg
Maladolescenza (alle Versionen)
http://img105.imageshack.us/img105/668/001azs0.jpg (http://imageshack.us) http://img105.imageshack.us/img105/1849/001bhm7.jpg (http://imageshack.us) http://img525.imageshack.us/img525/2582/001cpo5.jpg (http://imageshack.us)
§ 184
Motard Violeur, der - DMV
http://img169.imageshack.us/img169/3866/motarddj7.jpg
Sexbox #015 - VPS
http://img358.imageshack.us/img358/7906/sexboxwk9.jpg
CineMaster
11.03.07, 14:28
§ 184b
Daddy's litle Girl - Leisure time
http://img165.imageshack.us/img165/2017/dlgox5.jpg http://img103.imageshack.us/img103/1043/dlgox5rw5.jpg
soweit ich weiß, ist nur der linke verboten!
es geht dabei nur um die Folge mit der Japsentusse. Der rechte hat mit der verbotene Folge nichts zu tun. Zwar steht dort auch daddys little girl, aber es handelt sich dabei nur um eine andere gleichnahmige episode, also 2 verschiedene paar Schuhe. Außerdem steht auch eindeutig im Beschluss
Leisure Time Europe und die haben nun mal nur den linken vertrieben!
kann man auch alles auf deren HP nachlesen!
Interresannter wäre, bei welchen filmen die beschlagnahme mittlerweile verjährt is? wie bei ausflug des grauens z.b.
hell_angel501
07.05.07, 14:16
Hier mal was interessantes;).
Kinofilmbeschlagnahmen in den 70ern!
Die Infos stammen alle aus seriöser Quelle, nämlich aus diversen Ausgaben des Fachblattes „Film und Recht“ aus den Jahren 1974-1978.
"Die 120 Tage von Sodom":
In Frankfurt wurde eine Filmkopie von der Staatsanwaltschaft im Februar 1976 sichergestellt, vom AG Frankfurt aber am 11.02.1976 wieder freigegeben. Auch in Stuttgart und in Hamburg gab es derartige Aktionen.
Am 25.02.1976 wurde der Film vom AG Saarbrücken dann als wohl erster Film überhaupt bundesweit beschlagnahmt, weil der Film "eine Aneinanderreihung von brutalster Gewalt und Perversionen" darstellte. Hierdurch werde u.a. der Tatbestand der Gewaltverherrlichung erfüllt. "Spuren von Kunst" lasse der Film nicht erkennnen.
Auch in Italien wurde der Film verboten. In Österreich wurde er vor Verleihstart zurückgezogen, nachdem ein Gutachterausschuß zu der Auffassung gelangt, dass die öffentliche Aufführung einen Verstoß gegen § 1 des Pornographiegesetzes darstellen würde.
Am 22.06.1977 wurde die Beschlagnahme der "120 Tage von Sodom" vom LG Saarbrücken (11 Js 343/76) aufgehoben. Das Gericht setzte sich eingehend mit dem Film auseinander und kam zu folgendem Schluß:
"Pasolinis Film "Die 120 Tage von Sodom" ist weder gewaltverherrlichend noch pornographischen Inhalts."
Auch stellten die Richter fest:
"Daß einige der gezeigten Szenen, insbesondere im 2. Teil, "Der Höllenkreis der Scheiße", fast unerträglich unästhetisch und ekelerregend sind, hat nichts mit Pornographie zu tun und muß daher außer Betracht bleiben."
Auf die Frage der Kunstfreiheit kam es somit nicht mehr an, wobei die LG-Kammer der Auffassung war, dass es sich bei dem Film "sehr wohl um ein künstlerisches Werk handelt."
Die Staatsanwaltschaft ging dagegen dann in Revision, die vom BGH mit Urteil vom 21.04.1978 (2 StR 739/77) abgewiesen wurde.
„Im Reich der Sinne“ von Nagisa Oshima wurde direkt bei den Berliner Filmfestspielen in der untertitelten Festivalkopie am 02.07.1976 beschlagnahmt. Das LG Berlin lehnte am 17.03.1977 die Einziehung des Films ab, da die vielfachen sexuellen Darstellungen im Film nicht die Begriffsmerkmale der Pornographie erfüllten. Die Darstellungen sind nämlich weder anreißerisch, noch ohne „Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen“, sie verherrlichen nicht „Ausschweifungen und Perversitäten“, und sie zielen weder ausschließlich noch überwiegend auf eine sexuelle Stimulation des Betrachters ab. Im Gegenteil: Die sexuellen Darstellungen üben eine „Funktion in der Liebesgeschichte“ aus, in der die Partner – „im Gegensatz zum pornographischen Film“ – nicht auswechselbar sind. Die Revision der Staatsanwaltschaft zum BGH blieb ohne Erfolg (Urteil vom 17.01.1978; 5 StR 517/77)
Andy Warhols "Bad" wurde vom LG München am 18.02.1977 beschlagnahmt. Mit Beschluss vom 05.04.1977 (15 Qs 22/77) wurde der Beschlagnahmebeschluss dahingehend abgeändert, dass der Film nach dem Schnitt von 3 Szenen weiter ausgewertet werden konnte.
„Wang Yu – sein Schlag war tödlich“ war am 7. Dezember 1973 der erste Film, der nach dem neu eingeführten § 131 StGB in einem Münchener Kino beschlagnahmt wurde. Am 15.03.1974 wurde die Einziehung dieser Kopie verfügt und 13 Schnitte von „grausamen und unmenschlichen“ Szenen (Vergewaltigung, durch die Luft wirbelnder abgeschlagener Kopf, blutspuckende sterbende Karatekämpfer) angeordnet. Der Richter räumte ein, dass durch die Schnitte vom Film nur noch ein Torso übrig bleibe. Dies aber sei nicht die Sache des Gerichts, sondern die des Verleihers. Man dürfe hier nicht von Leuten ausgehen, die solche Filme gerne sehen, sondern müsse den Normal-Kinogänger schützen (!). Eine Geldstrafe wurde mangels Schuldnachweis nicht ausgesprochen.
Sam Peckinpahs „Bring mir den Kopf von Alfredo Garcia“ wurde vom AG München (welches sonst?) am 22.08.1974 beschlagnahmt, ebenso das gesamte an der Außenfront und im Kassenraum des Sendlinger-Tor-Filmtheaters in München befindliche Werbematerial zum Film. Darüber hinaus wurde die Durchsuchung sämtlicher Geschäftsräume des Verleihs „United Artists“ und des Kinos angeordnet. Gefordert wurde der Schnitt von 5 Szenen aus allen Filmkopien. Ein künstlerischer Wert könne dem Film nicht zugemessen werden. United Artists zog den Film daraufhin zunächst zurück und legte beim Landgericht Beschwerde ein. Am 20.09. ließ das LG nach dem Ansehen des Films durchblicken, dass es ihn nicht als gewaltverherrlichend oder –verharmlosend ansehe und hob die Schnittauflagen des Amtsgerichts auf, so dass „Alfredo Garcia“ wieder ungekürzt gezeigt werden konnte.
„Karate, Küsse, blonde Katzen“ wurde vom AG München am 10.09.1974 (432 Gs 214/74) mit der Begründung des „Verdachts auf Verherrlichung der Gewalt“, verbunden mit der Befürchtung, es handele sich dabei um „eine sittlich schwer jugendgefährdende Abbildung“ beschlagnahmt. Nach Ansicht des Amtsgerichts ist der Film ein „Machwerk primitivster Art“. Die Beschwerde wird vom Landgericht verworfen am 08.10.1974 (V Qs 74/74). In der Begründung wird gesagt, dass nach Auffassung und Tendenz des Films die menschliche Existenz wertlos und der Mensch manipulierbare Sache sei, daraus ergebe sich die inhumane Gesinnung.
„Kwan Fu, im Schlangennest des Goldenen Drachen“ wurde beschlagnahmt durch das AG Kempten am 11.02.1974, am 18.02.1974 entschied das LG Kempten, dass die Beschlagnahme des Films als Beweismittel aufrecht erhalten bleibt und eine Teilfreigabe zur Aufführung erteilt (Ich nehme mal an, „Teilfreigabe“ bedeutet: Freigegeben nach Schnitten)
„Fünf blutige Gräber“: Beschlagnahmt durch das AG München, 4 Szenen wurden nach § 131 beanstandet, Teilfreigabe am 28.08.1974 (432 Gs 209/74)
„Teuflische Brüste“: Beschlagnahme als Beweismittel und Teilfreigabe durch das AG München am 16.07.1974. „Die beanstandeten Szenen“ heißt es im Beschluss, könnten „beim Betrachter auch dazu führen, derartige Gewalttätigkeiten zu verharmlosen, da der Film jede kritische Stellungnahme gegenüber diesen brutalen und grausamen Vorgängen vermissen lässt und sie so zumindest als eine nicht verwerfliche Möglichkeit zur Lösung von Konflikten hinstellt.“ Der Kommentar von Ministerialrat a.D. Dr. jur. Erwin Gehrhardt dazu: „Im konkreten Fall entbehrt übrigens die Einstufung als gewaltverharmlosende Darstellung insofern nicht einer gewissen Komik, als „die beanstandeten Szenen“ darin bestehen, dass eine Dame „mit überdimensionalen Brüsten“ dieselben dazu missbraucht, einen Bösewicht unter ihrer Last zu ersticken. Hier kann doch die Verharmlosung der Gewalttat nur in der erheiternden Wirkung solcher ungewöhnlicher Begebenheit liegen.“
„Der Todesarm des Kung Fu“: Das AG München forderte hier am 11.03.1974 (431 Gs 60/74) 2 Schnittauflagen. Nach Beschwerde wird dieser Beschluss am 25.04.1974 vom Landgericht aufgehoben (V Qs 30/74), weil die Gewaltanwendungen als „ethisch erfassbar“ angesehen werden.
„Der tödliche Fächer des Kao Ming“: Beschlagnahmt vom AG München am 29.01.1974, bestätigt durch das LG München. 8 Schnitte werden angeordnet. Am 30.05.1974 wird die Einziehung angeordnet (432 Ds 97/74)
„Ling Fu – Der Carate-Killer des Todes“: Auch hier erlässt das AG München am 19.06.1974 einen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss (432 Gs 134/74), da es sich um „eine ununterbrochene Auseinandersetzung von Gewalttätigkeiten ohne jede Einschaltung stattlicher Stellen“ handele. Die Beschwerde wird vom Landgericht am 06.09.1974 (XII Qs 120/74) verworfen. In dem Beschluss wird ausdrücklich hervorgehoben, dass auch der Verfremdungseffekt durch das fernöstliche Milieu und durch die übertriebenen Darstellungen nichts an der Verwirklichung des Tatbestandes des § 131 ändere. Auf Jugendliche (!!!), bei denen die Fähigkeit zur Abstraktion unterentwickelt und der Hang zur Identifikation überentwickelt sei, müsse die Darstellung gefährdend wirken.
„Wu Kung – Herr der blutigen Messer“: Auch diesen Film beschlagnahmt das AG München in einer Kopie, 6 Schnittauflagen werden verfügt (Beschluss vom 06.12.1974; 432 Gs 305/74)
„Der Mann mit der Todeskralle“: Auch hier Beschlagnahme durch das AG München am 09.04.1974 (432 Gs 85/74), 4 Schnitte werden angeordnet.
„Cannibal Girls“: Hier lässt das AG Aachen am 02.07.1974 Plakate beschlagnahmen (41 Gs 1495/74): „Diese Mädchen essen Männer!“
Magazin „Monster des Monats“: „Es handelt sich um Bilder von Grausamkeiten übelster Art“, mit denen ein wohl recht dubioser Verlag Geld mit Horror- und Gewaltpostern machen wollte. Das Verfahren wurde bei Auferlegung einer Geldbuße von 1000,- DM nach § 153 StPO eingestellt.
„Der Exorzist“ beschäftigte die Zentralstellen der Staatsanwaltschaften in Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg, die aber erkannten, dass der Film weder Pornografie noch Religionsbeschimpfung sei und auch nicht gegen § 131 verstoße.
„Ein Mann sieht rot“: Auch Charles Bronson wurde von Justizseite nicht beanstandet.
„Dorotheas Rache“: Peter Fleischmanns Film mit Anna Henkel, der späteren Ehefrau von Herbert Grönemeyer, geriet als angeblich pornografisch ins Fadenkreuz der Justiz. Das AG Ulm beschlagnahme am 10.05.1974 (5 Gs 383/74) Film, Bilder und Plakate, der Beschluss wurde dann vom LG Ulm am 21.08.1974 aufgehoben. Dafür kam es am 11.09.1974 zu einer Beschlagnahme durch das AG Hamburg, die am 26.09.1974 durch das LG Hamburg (35 Qs 39/74) aufgehoben wurde, weil die Persiflage von Aufklärungs- und Reportfilmen schon jungen Menschen (???) einsichtig sein könnte.
„Sklavin der Wollust“: Dieser Film wurde durch das AG München am 02.04.1974 (432 Gs 75/74) beschlagnahmt. Die rechtskräftige Einziehungsentscheidung vom 15.10.1974 (432 Gs 123/74) wurde zwei Monate nach Rechtskraft revidiert mit der Folge, dass einzelne Szenen entfernt wurden und das Schnittmaterial der Staatsanwaltschaft zu übergeben sei. Eine Szene des Films (Triolen-Verkehr) wurde als zweifelsfrei pornographisch angesehen, sie diente der sexuellen Stimulierung bei eindeutigem Überschreiten der Grenzen des sexuellen Anstandes, die durch die „allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen“ gezogen sind. Das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller und Verbreiter hatte die Staatsanwaltschaft wegen „nicht vorwerfbaren Verbotsirrtums“ (der Film war von der FSK freigegeben worden) nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
(Anmerkung: Die Pornografie-Freigabe in der BRD trat anscheinend erst am 28. Januar 1975 in Kraft)
„Wenn die Hüllen fallen“: Dieser aus den USA stammende Film wurde vom AG München am 18.03.1974 (432 Gs 64/74) beschlagnahmt. Das LG München gab den Film am 10.04.1974 (15 Qs 34/74) mit Schnittauflagen frei.
„Facts“: Dieser Sex-Report über das dänische Porno-Business wurde vom AG München am 14.08.1974 aus dem Verkehr gezogen (432 Gs 199/74), am 08.10.1974 erging dann ein Abänderungsbeschluss: Eine Filmkopie wurde für das weitere Verfahren sichergestellt, im übrigen wurden 30 Schnittauflagen verfügt.
„Der Freudenspender“ wurde vom AG München am 17.12.1974 (432 Gs 331/74) in einer Kopie für Beweismittel beschlagnahmt.
„Sex and Drive“: Der Film wurde vom AG München am 22.01.1975 beschlagnahmt, d.h. in einer Kopie bei Schnittauflagen, die, wenn erfüllt, die Freigabe des Torsos erreichten.
„Im Lustgarten der wilden Mädchen“: Der Film wurde am 24.02.1975 vom AG Lübeck (!) beschlagnahmt (30 Gs 50/75). Nach Ansicht des Gerichts sind die Szenen so gestaltet, dass das ganze Werk pornographisch wird, so dass Schnittauflagen dem Film nicht gerecht würden, „weil er mit den geschnittenen Szenen steht (sic!) und fällt“. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der gesamte Film sowie das gesamte Werbematerial eingezogen werden müsste, ohne dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Gewalt angetan werde.
Hingegen verfügte das AG Düsseldorf am 04.04.1975 (151 Gs 1205/75) „nur“ Schnittauflagen.
Das LG Lübeck, dass als Beschwerdeinstanz am 25.04.1975 zu entscheiden hatte (III b Qs 75/75), kam in einer wohlabgewogenen ausführlichen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Beschlagnahmeanordnung sich nicht auf weitere im Besitz des Herstellers oder Verbreiters befindliche Positiv- und Negativkopien des Films erstrecken dürfe. Die Beschlagnahmeverfügung des Amtsgerichts könne möglicherweise zu weit gehen, weil durch sie auch solche Filmkopien erfasst würden, die nur in Nachtbars vorgeführt werden sollten; eine solche Vorführung könne aber unter bestimmten Voraussetzungen straflos sein.
„Eine Faust wie ein Hammer“: Der Film wurde in einer Kopie und mit einem Plakat am 27.02.1975 vom AG München (432 Gs 26/75) beschlagnahmt.
„Der Teufel in Miss Jonas“: Der Film wurde in Kopien (Schnittauflagen und Übergabe des Schnittmaterials an die StA) vom AG München am 28.04.1975 (432 Gs 43/75) beschlagnahmt. Auch das AG Rosenheim beschlagnahmte eine Kopie.
„Laß jucken im Heu“: Der Film wurde beschlagnahmt in Stuttgart und Kiel, vom AG Kiel am 24.01.1975 (43 Gs 173/75). Schnittauflagen hielt das AG Kiel nicht für möglich, weil der gesamte Film sexuell stimulierend sei und nicht in seine Einzelheiten zerlegt werden könne. Das LG Kiel bestätigte dies am 18.04.1975 (32 Qs 38/75) und kam zu dem Ergebnis, dass der gesamte Film nur auf die Stimulierung des Zuschauers abziele, weil die Tendenz durch die Worte „Schnaps und bumsen sind das schönste im Leben“ gekennzeichnet sei. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht danach der Entscheidung nicht entgehen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass der Film für Nachtbars und dergleichen in Betracht komme, zumal da nach den Ermittlungen davon auszugehen sei, dass der Film ausschließlich gegen Entgelt gezeigt werden sollte.
„Emanuela“: Ja, auch Just Jaeckin und Sylvia Kristel blieben nicht verschont! Der Film wurde im Januar 1975 in Kiel, Rendsburg und Lübeck beschlagnahmt und Schnitte verfügt. Dann entschied das LG Kiel am 21.02.1975 (32 Qs 13/75), dass das Ganze, einschließlich sämtlicher Kopien und des Werbematerials zu beschlagnahmen sei, weil das Filmwerk in seiner Gesamtheit einen pornographischen Charakter trage und eine Verherrlichung der Perversion enthalte. Das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wurde wegen der FSK-Freigabe nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Film lief schließlich nach durchgeführten Schnitten.
„101 Love acts“: Der Film wurde durch das AG München am 23.05.1975 in einer Kopie beschlagnahmt und mit einem Schnitt versehen (432 Gs 56/75).
„Jan Ko: In seinen Fäusten brennt die Rache“: Der Film wurde vom AG München am 06.03.1975 (432 Gs 28/75) in einer Kopie beschlagnahmt, ebenso das Werbematerial; ferner wurde die Durchsuchung der Geschäftsräume des Kinos angeordnet. Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft gegen den Kinobesitzer bezog sich auf die Werbung in Zeitungen und durch Aushang von Plakaten und Standbildern. Auf § 131 StGB wurde die Beanstandung des Films trotz der gezeigten Karate- und Taek-wan-do-Kämpfe nicht gestüzt. Da die Werbung für einen nur jugendgefährdenden Film auf Grund des Urteils des BGH vom 24.06.1975 (1 StR 210/75) nicht strafbar ist, war der Anklage der Boden entzogen.
„Kung Fu – Die tödliche Rache“ wurde am 30.03.1977 vom AG München beschlagnahmt (432 Gs 43/77), dann aber am 31.05.1977 durch das LG München I wieder freigegeben (15 Qs 48/77), u.a. da weder StA noch AG „konkrete Szenen mit grausamen Schilderungen benannt“ hätten. Der Film enthalte zwar eine Fülle brutaler Gewalttätigkeiten, die einzelnen Darstellungen würden aber häufig gerade an dem Punkt enden, an welchem eine weitere Schilderung möglicherweise als grausam zu bezeichnen wäre.
ugo-piazza
07.05.07, 20:13
Da hat jemand mein Posting bei Cinefacts gefunden...
Darky der Sammler
07.05.07, 22:09
und dann keine Quellen Angabe.....nein nein nein
hell_angel501
08.05.07, 07:18
Da hat jemand mein Posting bei Cinefacts gefunden...
Nein,sondern bei http://www.bpjm.com/:D.
Ps.Sorry Darky:(.
2 neue DVD´s beschlagnahmt:
Day of the Dead - Zombie 2 (Premium Version)
XT-Video
Night of the living Dead (Remake)
21st Century Film Corporation , NY
Graveyard Films
wo bekomme ich ne aktuelle iIndex Liste finde da grad nix
aja von Night of the living Death gabs mal ne synchro oder sowas weis wer wo man die bekommt ?
Caroline-Nl
09.02.08, 20:23
Ich habe in den Niederlanden überhaupt nichts davon mitbekommen, daß dieser Film beschlagnahmt worden ist. Die Beschlagnahmung nach § 184b wäre nach deutschem Recht auch klar rechtswidrig.
Denn a.) erfüllt "Leisure Time" klar die Bedingungen des § 2257, sonst wäre der Film kaum noch in den USA erhältlich. Die Darstellerin auf dem Cover ist nachweislich 18, selbst wenn sie wie 15 aussieht, spielt dies keine Rolle.
b.) Selbst wenn sie 14 wäre, wäre dies nach deutschem Recht noch legal.
Denn NOCH steht im § 184b = Kinderpornographie ist Pornographie mit UNTER 14-jährigen. Die überfällige Umsetzung der EU Richtlinie ( < 18 ) ist bisher zwei Mal verschoben wurden.
Und als "Gewaltpornographie", die man in D zwar besitzen, aber nicht vertreiben darf, kann man zwar die SEXBOX Machwerke von Thompson werten, wenn man sehr streng ist, aber mit Sicherheit nicht diese DVD.
Vielleicht weiß jemand im Forum hier mehr.
@ shadow & co.
wird der Thread: "Liste beschlagnahmter Filme"
eigentlich nochmal aktualisiert ?
Maniac1986
25.04.08, 14:50
Maniac =)
@ shadow & co.
wird der Thread: "Liste beschlagnahmter Filme"
eigentlich nochmal aktualisiert ?
Du hast Recht; da hab ich in letzter Zeit recht geschlampt.
Aber ich werd mich demnächst mal über eine Aktualisierung machen; Wort :)
@Caroline-Nl: es ist in Deutschland nun mal so, daß die zuständigen Gerichte resp. Staatsanwaltschaften bei Filmbeschlagnahmungen die enstprechenden Paragraphen nach Gutdünken auslegen; das zeigt sich immer wieder.
Du hast Recht; da hab ich in letzter Zeit recht geschlampt.
Aber ich werd mich demnächst mal über eine Aktualisierung machen; Wort :)
klasse... dachte schon bei stand juni 2005 kommt nicht mehr viel.
danke dir ! -.-
na lieber shadow, wie sieht es denn nun aus ?
viele grüße ins frankenland... :megagrin:
Cecil B. Demented
23.07.08, 19:34
[quote=Caroline-Nl;
Und als "Gewaltpornographie", die man in D zwar besitzen, aber nicht vertreiben darf, kann man zwar die SEXBOX Machwerke von Thompson werten, wenn man sehr streng ist, aber mit Sicherheit nicht diese DVD.
Vielleicht weiß jemand im Forum hier mehr.[/quote]
Das würde mich auch interessieren
Dietmar1968
30.08.08, 22:04
Gute Frage! Folgende Infos gibts dazu:
Halloween - The Story of Michael Myers
Club-Video,
Vertrieb: Copyright by CCV Video
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 22.01.1999
Hmm, vielleicht eine Abart des Ersten? :kopfkratz
Obwohl ich mir das nicht so recht vorstellen kann...
Teil 1 & 2 auf einer DVD?? In einer Box??
Dietmar1968
31.08.08, 12:14
"Verflucht zum töten" zum Beispiel. Da gibts ja noch keine DVD.(glaube ich)
Doch die gibts, unter dem Titel "La settima Donna". Auf einer Bonus-Audio-CD ist sogar der Soundtrack des Films drauf. Kann das Ding nur empfehlen.
http://shop.dtm.at/product_info.php?products_id=30677
Dietmar1968
31.08.08, 12:25
Es handelt sich um "Mondo Cannibale 3 - Die blonde Göttin"
Wurde von UFA VIdeo Gmbh, München unter dem Titel "Cannibals" auf den Markt gebracht. :)
Es handelt sich um Mondo Cannibale 2 - Der Vogelmensch (siehe http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=2456&vid=144796)
ugo-piazza
31.08.08, 22:17
Es handelt sich um Mondo Cannibale 2 - Der Vogelmensch (siehe http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=2456&vid=144796)
Was soll uns das sagen?
Das "Mondo Cannibale 2" in Italien mal als "Cannibals" rauskam? Der Listeneintrag lautet aber auf "Cannibals" von UFA Video aus München.
Und da gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich um eine geplante Neuauflage von "Mondo Cannibale 3" gehandelt hat.
Doch die gibts, unter dem Titel "La settima Donna". Auf einer Bonus-Audio-CD ist sogar der Soundtrack des Films drauf. Kann das Ding nur empfehlen.
http://shop.dtm.at/product_info.php?products_id=30677
Tja, zu der Zeit, als ich das geschrieben hab, war die DVD aber noch nicht draußen. Ist ja noch von 2005, mein altes Posting.
:p
Dietmar1968
12.02.09, 14:21
Was soll uns das sagen?
Das "Mondo Cannibale 2" in Italien mal als "Cannibals" rauskam? Der Listeneintrag lautet aber auf "Cannibals" von UFA Video aus München.
Dass es sich eventuell um einen Übermittlungsfehler von Seiten des Gerichts zur BPjM handelt und somit Mondo Cannibale 2 gemeint war oder hat die italienische Fassung von Mondo Cannibale 2 oder 3.
Und da gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich um eine geplante Neuauflage von "Mondo Cannibale 3" gehandelt hat.
Das glauber ich weniger. Um einen Film zu beschlagnahmen, muss dieser bereits im Umlauf sein. Das teilte mir mal die BPjM mit, als ich die nach Cannibals fragte. Welches Gericht hat Cannibals beschlagnahmt? Dann frag ich da mal nach. Kannst Du den kompletten beschluss mal hier rein setzen? Das würde mich auch mal interessieren.
ugo-piazza
13.02.09, 12:56
Dass es sich eventuell um einen Übermittlungsfehler von Seiten des Gerichts zur BPjM handelt und somit Mondo Cannibale 2 gemeint war oder hat die italienische Fassung von Mondo Cannibale 2 oder 3.
Das glauber ich weniger. Um einen Film zu beschlagnahmen, muss dieser bereits im Umlauf sein. Das teilte mir mal die BPjM mit, als ich die nach Cannibals fragte. Welches Gericht hat Cannibals beschlagnahmt? Dann frag ich da mal nach. Kannst Du den kompletten beschluss mal hier rein setzen? Das würde mich auch mal interessieren.
Zu Cannibals kenne ich leider nur die Indizierungsentscheidung der BPjM (auf bpjm.com einsehbar), die sich ausschließlich auf die Beschlagnahme beruft. Es heißt dort, UFA hätte angegeben, einen solchen Titel nicht zu führen, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten dies aber widerlegt.
Die Beschlagnahme war, wenn ich mich recht erinnere, vom AG München.
Richtig ist zwar, dass erst nach Veröffentlichung beschlagnahmt werden darf gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme der 3. geschnittenen Fassung zu "Tanz der Teufel". Aber genau dort ist dies ja auch passiert. Das AG München hatte die Fassung eingesackt im Vorfeld der Veröffentlichung! Dies war einer von diversen Gründen, weshalb sich Prokino und VCL gegen die Beschlagnahme wehrten.
Und wenn das bei TdT damals gemacht wurde, warum sollte das gleiche Amtsgericht das dann nicht auch bei MC3 gemacht haben? Die Entscheidung des BVerfG kam ja erst Jahre später.
Dietmar1968
14.02.09, 21:33
Zu Cannibals kenne ich leider nur die Indizierungsentscheidung der BPjM (auf bpjm.com einsehbar), die sich ausschließlich auf die Beschlagnahme beruft. Es heißt dort, UFA hätte angegeben, einen solchen Titel nicht zu führen, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten dies aber widerlegt.
Die Beschlagnahme war, wenn ich mich recht erinnere, vom AG München.
Richtig ist zwar, dass erst nach Veröffentlichung beschlagnahmt werden darf gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme der 3. geschnittenen Fassung zu "Tanz der Teufel". Aber genau dort ist dies ja auch passiert. Das AG München hatte die Fassung eingesackt im Vorfeld der Veröffentlichung! Dies war einer von diversen Gründen, weshalb sich Prokino und VCL gegen die Beschlagnahme wehrten.
Und wenn das bei TdT damals gemacht wurde, warum sollte das gleiche Amtsgericht das dann nicht auch bei MC3 gemacht haben? Die Entscheidung des BVerfG kam ja erst Jahre später.
Logischerweise denkt man da als erstes an Mondo Cannibale 3, weil dieser auch bereits zuvor beschlagnahmt war. Es kann aber genausogut eine Erstbeschlagnahmung sein.
ugo-piazza
14.02.09, 22:33
Logischerweise denkt man da als erstes an Mondo Cannibale 3, weil dieser auch bereits zuvor beschlagnahmt war. Es kann aber genausogut eine Erstbeschlagnahmung sein.
Könnte schon, aber das würde die ganze Sache ja nur noch mysteriöser machen...
Dietmar1968
16.02.09, 00:03
Könnte schon, aber das würde die ganze Sache ja nur noch mysteriöser machen...
Was mir aufgefallen ist, dass MC3 auch unter den Titeln "The Cannibals" und "Yamyamlar (Cannibals)" erhältlich ist/war und MC2 unter dem Titel "Cannibals", aber auch nicht von UFA.
Meine Stammvideothek hat zu der Zeit als dieser ominöse Cannibals beschlagnahmt wurde, Mondo Cannibale 1 aus dem Programm genommen. Das Rundschreiben der BPjM habe ich natürlich nicht gesehen. Das könnte natürlich auch wiederum eine Verwechslung von Seiten des Videothekars gewesen sein oder "Cannibals" ist ein Druckfehler, der noch nicht bemerkt wurde, ähnlich wie Pledga Night (Pledge Night).
ugo-piazza
16.02.09, 13:01
Was mir aufgefallen ist, dass MC3 auch unter den Titeln "The Cannibals" und "Yamyamlar (Cannibals)" erhältlich ist/war und MC2 unter dem Titel "Cannibals", aber auch nicht von UFA.
Meine Stammvideothek hat zu der Zeit als dieser ominöse Cannibals beschlagnahmt wurde, Mondo Cannibale 1 aus dem Programm genommen. Das Rundschreiben der BPjM habe ich natürlich nicht gesehen. Das könnte natürlich auch wiederum eine Verwechslung von Seiten des Videothekars gewesen sein oder "Cannibals" ist ein Druckfehler, der noch nicht bemerkt wurde, ähnlich wie Pledga Night (Pledge Night).
In anderen Foren ging die Meinung stets in Richtung MC 3, aber wirklich belegen kann ich da nichts.
Wenn es ein Schreibfehler sein sollte, muss der allerdings beim Beschlagnahmegericht, denn die nachfolgende Indizierung durch die BPjM bezieht sich ausschließlich auf die Beschlagnahme und wurde von Rudolf Stefen im Alleingang verfügt ohne Ansicht des Films.
Dietmar1968
16.02.09, 15:28
In anderen Foren ging die Meinung stets in Richtung MC 3, aber wirklich belegen kann ich da nichts.
Die Vermutung liegt ja auch nahe, aber warum sollte ein grosses Unternehmen wie die UFA einen beschlagnahmten Film nochmal neu veröffentlichen. Die schaden sich doch da selber mit und wieso zieht die UFA den Film nicht einfach zurück und umgeht so einem Gerichtsverfahren. Man müsste den genauen Bericht lesen, denn wenn Cannibals Mondo Cannibale 3 ist, dann müsste darin stehen, beschlagnahmt wegen Inhaltsgleichheit mit... Oft stehen in solchen Berichten auch die Szenen detailiert beschrieben, weswegen der Film beschlagnahmt wurde.
Wenn es ein Schreibfehler sein sollte, muss der allerdings beim Beschlagnahmegericht, denn die nachfolgende Indizierung durch die BPjM bezieht sich ausschließlich auf die Beschlagnahme und wurde von Rudolf Stefen im Alleingang verfügt ohne Ansicht des Films.
Wo diese Schreibfehler entstehen, weiss ich allerdings nicht. Vieleicht heisst der Film aber auch "Cannibal irgentwas" oder "Irgentwas Cannibals", wobei das "Irgentwas" klein und unscheinbar auf dem Cover steht, so dass dieser Teil des Titels übersehen wurde.
Dellamorte-Dellamore
22.06.10, 11:18
Kennt jemand die Beschlüsse zu Halloween III (MArketing) und Phantasm (Collctors Edition) (XT Video)? Liste B -sicher-
Nein, aber die Veröffentlichungen derselben.
Phantasm: BanZ Nr. 66 vom 30.04.2008
Halloween III war ein Tippfehler (ist geändert), soll Halloween II heissen.
Veröffentlicht in BanZ Nr. 60 vom 31.03.2005 ; "neue Fassung" ebenfalls auf Liste B gesetzt, BanZ Nr. 32 vom 26.02.2010
update
Liste(n) vollständig bis einschließlich März 2011
update
Liste(n) vollständig bis März 2013
Sollte ich die ein oder andere Listenstreichung übersehen haben, bitte hier mit Monat/Jahr der Streichung posten. Danke -.-
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